Germann Hannes · Ständerat · 2020-12-10
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-10
Wortprotokoll
Auch ich bitte Sie, hier beim Beschluss des Ständerates zu bleiben. Zurück zum Entwurf des Bundesrates kann man ja nicht mehr gehen. Dieser wäre für mich eigentlich die logische und vernünftige Regelung gewesen.
Warum ich jetzt hier das Wort ergreife: Ich war zehn Jahre lang in einem pädagogischen Beruf tätig, habe junge Menschen heranwachsen sehen, bin mit ihren Sorgen und Nöten vertraut, und ich kann Ihnen aus dieser Erfahrung sagen: Es gibt nichts Instabileres als jemanden in seiner Pubertät oder Adoleszenz. Da macht man eine richtiggehende Entwicklung durch. Heute sind die Jungen im Hoch, morgen im Tief. Das ist eine ganz schwierige Zeit. Ich meine, auch solchen Entwicklungen müsste man Rechnung tragen.
Darum bin ich wirklich überzeugt, dass man, wie es mein Vorredner zu Recht ausgeführt hat, diesen Jungen keinen Dienst, sondern einen Bärendienst erweist, weil sie nämlich noch mehr hin- und hergerissen werden, als sie es ohnehin schon sind. Sehen Sie, ich stelle mir das jetzt einfach etwas weiter vor: Es gibt einen Hype im Internet oder über Social Media. Dann gibt es einen Trend, dass man das Geschlecht anders eintragen lässt, als es in der Realität ist. Es gibt ja keine Möglichkeit, gegen Missbrauch oder Jux-Eintragungen vorzugehen. Darum meine ich, dass eine vertiefte Reflexion schon nötig wäre.
Ich frage mich aber auch, was passiert, wenn ein Junge sagt, er sei jetzt ein Mädchen, und dann in Anspruch nimmt, dass er beispielsweise im Sport in der Kategorie der Mädchen antreten kann. Das wäre ja logisch; dieses Recht müssten wir dieser Person auch gewähren. Ich frage mich aber, ob sich dann die anderen fair behandelt fühlen würden. Überlegen Sie mal nur in diesem einen einfachen Fall, ob Sie diesem Mädchen oder Jungen wirklich einen Gefallen tun, wenn sie oder er sich hier im Zweifel halt für eine Seite entscheidet. Es sind ja meistens nicht sonnenklare Fälle, denn in jenen sind in aller Regel auch die Eltern damit einverstanden. Ich meine einfach, wir sollten das Schutzalter schon noch etwas ernster nehmen.
Anders wird es dann bei der Frage, was passiert, wenn jemand mit 19 einrücken muss und das Gefühl hat, er möchte jetzt doch nicht. Dann kann er den Wechsel ja auch eintragen. Aber das darf er dann mit vollem Wissen und in voller Verantwortung. Meine Frage wäre noch: Ist es dann auch im Sinne der Mehrheit, dass man den Entscheid beliebig widerrufen kann? Wie viele Wechsel sind hier vorgesehen? Dazu kenne ich die Vorlage zu wenig gut. Aber das würde mich dann natürlich ärgern. Sie dürfen auch nicht die Ämter [PAGE 1305] vorführen, indem man da beliebig hin und her hüpfen kann. Darum wäre ein höheres Alter mit einer definitiven Festlegung eines Geschlechtswechsels sicher sinnvoller.