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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-12-10

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-10

Wortprotokoll

Wir beraten ja heute die Differenzen zu diesem Geschäft. Bei den noch offenen Positionen geht es ausschliesslich um die vom Nationalrat in den ersten Beratungen eingefügten Vorgaben für die Prioritätensetzung und die Transparenz des Abstimmungsverhaltens der Vertreterinnen der Schweiz in den beiden Organisationen.

Wir Grünliberalen sind uns bewusst, dass solche Vorgaben in Finanzierungsbeschlüssen institutionell nicht das Gelbe vom Ei sind; auch sind wir uns bewusst, dass die Vertreterinnen der Schweiz sich bereits heute für nachhaltige Projekte sowie die Verhinderung von Korruption und Menschenrechtsverletzungen einsetzen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es legitim ist, dass das Parlament in seiner Funktion als strategisches Organ durch Handlungsanweisungen seine Ziele zum Ausdruck bringt.

Die vom Nationalrat beschlossenen Handlungsanweisungen, die wir auch unterstützt haben, haben sich jedoch bei genauer Prüfung teilweise als nicht umsetzbar erwiesen. Sie sind teilweise zu absolut und zu unausgewogen und hätten unter Umständen dazu geführt, dass die Schweiz bei zahlreichen unterstützungswürdigen Projekten sich hätte enthalten oder diese sogar hätte ablehnen müssen. Insbesondere Artikel 3e wäre problematisch gewesen: Er erfordert unter anderem eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Korruption und Unterdrückung zivilgesellschaftlicher Akteure. Das ist sicher gut, aber es besteht immer ein Restrisiko, auch wenn die Projekte im Einzelfall geprüft werden. Es ist deshalb nicht zielgerichtet, wenn wir dann überhaupt keine Projekte unterstützen, sobald nur ein ganz kleines Risiko besteht, sondern es soll hier mit Augenmass entschieden werden.

Wir unterstützen deshalb den Kompromiss des Ständerates und somit den unbestrittenen Beschluss der Kommission, sich bei diesen Artikeln dem Ständerat anzuschliessen. Er sieht mit Artikel 3a einen lösungsorientierten Kompromiss vor, der den Anliegen des Nationalrates Rechnung trägt, ohne gravierende Umsetzungsprobleme zu schaffen.

Ebenfalls als problematisch erwiesen hat sich der vom Nationalrat eingefügte Artikel 3c. Er fordert die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens der Schweiz im Internet sowie eine regelmässige Berichterstattung darüber, wie sich die Schweiz in den Entscheidungsgremien der Institutionen für den Schutz der Menschenrechte, für die gute Regierungsführung und für den Klimaschutz eingesetzt hat. Das ist grundsätzlich auch sinnvoll. Es kann aber bei gewissen Abstimmungen ebenfalls zu Problemen führen, vor allem dann, wenn direkte Intervention und Gespräche erfolgversprechender sind als der Gang an die Öffentlichkeit.

Wir Grünliberalen unterstützen deshalb bei diesem Artikel die Minderheit Schneider-Schneiter, welche ihn streichen und sich damit dem Ständerat anschliessen will. Wir verstehen aber den Wunsch nach mehr Transparenz. Auch halten wir eine gewisse Pflicht zu einer regelmässigen Rechenschaftsablegung für notwendig. Wir könnten uns deshalb vorstellen, dass im Rahmen der Differenzbereinigung die beiden Aussenpolitischen Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates einen Kompromiss ausarbeiten, in dem Sinne, dass der Bundesrat den Aussenpolitischen Kommissionen periodisch Rechenschaft über sein Verhalten in Bezug auf die Ziele, welche in Artikel 3a aufgeführt sind, ablegt. Damit kann beiden Anliegen Rechnung getragen werden.

Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 3c die Minderheit zu unterstützen.