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preparatory:AB 27420

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Ich hoffe, dass wir jetzt von der Kommissionssitzung, die sich abzeichnete, wieder zur Sitzung des Plenums zurückkehren können.

Wir finden hier die verfassungsrechtliche Grundlage für den Finanzausgleich im engeren Sinne - also die Grundlage für das, was wir nachher auf Gesetzesstufe regeln werden.

In Absatz 1 finden Sie eine kleine inhaltliche Differenz gegenüber dem Entwurf des Bundesrates: Wir sprechen vom "Finanz- und Lastenausgleich", dies deshalb, weil wir das anschliessend zu beratende Gesetz eben auch mit "Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich" betiteln wollen. Insofern ist das eine vorweggenommene Anpassung.

Zu Absatz 2 ist Folgendes festzuhalten: Der Unterschied gegenüber dem Entwurf des Bundesrates ist dadurch bedingt, dass die Kommission grundsätzlich beschlossen hat, zwei Elemente auf Verfassungsstufe anzuheben:

1. Bei Absatz 2 Buchstabe e betrifft es die "steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone" nicht nur im nationalen, sondern auch im internationalen Verhältnis.

2. Bei Absatz 3 betrifft es die relative Begrenzung im Ressourcenausgleich im Verhältnis zwischen Bund und ressourcenstarken Kantonen - ich habe im Eintreten darauf hingewiesen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass dies gleichsam das politische Gegenstück zur Aufnahme der neuen Aufgabenbereiche vom Gesetz in die Bundesverfassung ist, dem Sie heute zugestimmt haben.

Aus diesen politischen Überlegungen heraus möchte ich Ihnen im Namen der Kommission beantragen, den beiden erwähnten Elementen ebenfalls Ihre Zustimmung zu erteilen: Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Verhältnis und relative Begrenzung des Ressourcenausgleiches nach oben, der im Verhältnis zu den Leistungen des Bundes für die Kantone höchstens drei Viertel davon betragen darf.

Hierzu liegen aber auch noch die Anträge Pfisterer Thomas und Epiney vor.