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Atici Mustafa · Nationalrat · 2020-12-10

Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-10

Wortprotokoll

Ich erläutere einleitend ganz kurz, weshalb die SP-Fraktion bei Artikel 36i zur Sicherheit und Videoüberwachung am Beschluss des Nationalrates festhalten will: Mit der vorliegenden Teilrevision werden neu die gesetzlichen Grundlagen für Sicherheitsdienste und Videoüberwachung geschaffen. Grundsätzlich stimmen wir den neuen Bestimmungen zu. Im Detail wünschen wir uns jedoch, dass die Rolle der Polizei gestärkt wird. Wir schlagen daher vor, dass die Sicherheitskonzepte der privaten Sicherheitsleute von der Kantonspolizei genehmigt werden müssen und die Möglichkeiten der Videoüberwachung gesetzeskonform überwacht werden. Die polizeiliche Kontrolle erscheint uns namentlich mit Blick auf die Auswertung der Aufzeichnungen für Schulungszwecke ungenügend zu sein. Deshalb unterstützen wir den Minderheitsantrag Python.

Dann zu Artikel 37a Absatz 2 zur ETH-Beschwerdekommission und zu Absatz 5 zur Geschäftsordnung: Ein Schwerpunkt der Revision des ETH-Gesetzes ist die Umsetzung der Corporate-Governance-Vorgaben des Bundesrates. So steht es auch auf der ersten Seite der Botschaft. Die SP-Fraktion legt grossen Wert darauf, dass der Dialog zwischen dem ETH-Rat und den beiden ETH und den Forschungsanstalten gepflegt wird. Wir befürworten entsprechende Anhörungs- und Beschwerdemöglichkeiten. Diverse Personalentscheide der ETH, insbesondere im Zusammenhang mit der Beschwerdekommission, haben in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit einen schlechten Eindruck hinterlassen, was für eine solche Institution unverständlich ist. Wir sind der Ansicht, dass die Beschwerdekommission der ETH unabhängig sein soll. Wir möchten die Corporate Governance und die Unabhängigkeit in diesem Bereich stärken. Darum schlagen wir vor, dass die Beschwerdekommission vom Bundesrat gewählt werden soll. Als Konsequenz zu unserem Antrag, dass der Bundesrat die Beschwerdekommission wählen soll, erachten wir es als sinnvoll, dass der Bundesrat auch die Geschäftsordnung dazu erlassen soll.

Wir bitten Sie daher um die Unterstützung der beiden Minderheitsanträge Aebischer Matthias.