Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2020-12-10
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-10
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft der Kapitalerhöhung für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank gibt es bei den Bundesbeschlüssen 1 und 2 noch Differenzen. Beim Bundesbeschluss 3 bestehen keine Differenzen mehr. Es geht hier um die Handlungsrichtlinien, welche der Nationalrat in diese Vorlage eingeführt hat. Hier hat nun der Ständerat einen Kompromiss unterbreitet und diese Handlungsrichtlinien in Artikel 3a zusammengefasst. Es geht um Themen wie Verbesserung von Umwelt- und Sozialstandards, Korruptionsbekämpfung; es geht um Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Bekämpfung des Klimawandels, nachhaltige Landwirtschaft, agroökologische Ansätze, Schaffung von lokalen und guten Arbeitsplätzen sowie Förderung von öffentlichen Gesundheits- und Bildungssystemen.
All das, was der Nationalrat zuvor in verschiedensten Punkten versucht hatte zu formulieren, wurde zusammengefasst. Der Nationalrat hatte hier jedoch Formulierungen gefunden, welche problematisch waren, welche Ausschlüsse ergaben, z. B. einen totalen Ausschluss von Korruptionsrisiken: dass also die Schweiz überall dort, wo Korruption entstehen könnte, nicht mitmachen dürfte. Diese Risiken bestehen immer. Man weiss davon immer erst im Nachhinein. Da hätte sich die Schweiz immer entweder enthalten oder sogar Nein stimmen müssen.
Die APK empfiehlt Ihnen, all den Beschlüssen des Ständerates zu folgen, ausser bei Artikel 3c. Hier hält die Mehrheit der APK an der ersten Formulierung fest. Diese Formulierung hat zwei Teile. Einerseits möchte die Mehrheit der APK - der Entscheid fiel mit einem Stimmenverhältnis von 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, dass das Abstimmungsverhalten veröffentlicht wird. Andererseits möchte die Mehrheit der APK, dass Bericht erstattet wird, wie sich die Schweiz bezüglich Menschenrechte, Government, Governance und all dieser Themen engagiert. [PAGE 2447]
Die Minderheit Schneider-Schneiter will hier Ständerat und Bundesrat folgen. Sie sieht bezüglich des ersten Teils dieses Artikels die Ansicht des Bundesrates, dass eine Veröffentlichung problematisch sein könne, als berechtigt an. Wenn man eine Stimmrechtsgruppe anführt, geniesst man auch ein gewisses Vertrauen, und man kann nicht über die anderen Länder und die Veröffentlichung ihrer Meinungen und ihres Stimmverhaltens bestimmen. Mit dem zweiten Teil von Artikel 3c hat die Minderheit kein Problem.
Nun noch zum Schluss, Sie haben es vom französischsprachigen Berichterstatter gehört: Es gibt noch eine redaktionelle Korrektur bei den Bundesbeschlüssen 1 und 2, jeweils im letzten Satz von Artikel 3a. Diese redaktionelle Korrektur betrifft die französische Sprache. Mein Kollege, der andere Berichterstatter, hat dies detailliert ausgeführt.