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Hefti Thomas · Ständerat · 2020-12-10

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-10

Wortprotokoll

Wie eben ausgeführt wurde, hat der Nationalrat den vom Bundesrat und nun auch von Ihrer [PAGE 1311] Kommission beantragten Artikel 41a und damit auch ähnliche Bestimmungen in anderen Gesetzen aus dem Entwurf gestrichen. In der Kommission gab es von mir als Ersatzperson einen Antrag, dem Nationalrat zu folgen. Mein Antrag erzielte aber nur eine Stimme, was mich dazu bewog, keinen Minderheitsantrag einzureichen. Ich wurde aus der Mitte der Kommission aber ermuntert, mich im Plenum zu äussern.

Im Entwurf steht: "Der Bundesrat kann die elektronische Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz vorschreiben" - ja, er kann und er wird. Der Bundesrat kann im Jahr 2022 beschliessen, dass ab 2024 nur noch das elektronische Verfahren gilt. Es gibt aber noch viele Personen älterer Generationen, welche die Steuererklärung gerne selber, jedoch noch nicht elektronisch ausfüllen. Sie möchten dies auch weiterhin selber so tun. Und bei vielen dieser Personen handelt es sich durchaus um gute Steuerzahler, auch bei der direkten Bundessteuer. Diese Personen werden selbstverständlich mit der Zeit aussterben. Solange sie aber da sind - und sie sind, wie gesagt, oft auch gute Steuerzahler -, ist ihnen etwas Rücksicht geschuldet. Wir nehmen deren Steuern ja auch gerne ein. Ähnliches gilt für zahlreiche, vor allem kleinere Vereine und Stiftungen, welche steuerpflichtig sind. Deren Wirken wird umgestellt und in vielen Fällen kompliziert. Denn Bürokratie gibt es ja nicht nur bei Verwendung von Papier. Bürokratisches kann auch digital verordnet werden.

Der Bundesrat hat dazu ausgeführt, er werde nicht mit der Brechstange vorgehen. Das sagt er jetzt, zum Zeitpunkt der Beratung, und ich hoffe, das auch nochmals zu hören. Erwartet werden müsste aber eigentlich eine bundesrätliche Umsetzungsverordnung, welche Übergangsfristen sowie einfache und spezielle Ausnahmen für die Kategorie der älteren Menschen vorsieht. Da es zu einer Differenzbereinigung kommen wird, möchte ich zuhanden des Nationalrates anregen und im Amtlichen Bulletin festhalten, dass es allenfalls sinnvoll sein könnte, gewisse Übergangsbestimmungen ins Gesetz aufzunehmen, die vorsehen, dass der Bundesrat Übergangsfristen erlassen muss und dass er in bestimmten Fällen auch Ausnahmen machen kann.