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Müller Damian · Ständerat · 2020-12-10

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-10

Wortprotokoll

Am 19. Juni hat der Bundesrat die Botschaft über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF) für Armutsbekämpfung und Wachstum verabschiedet. Der Treuhandfonds für die Armutsbekämpfung und das Wachstum stellt den einkommensschwächsten Mitgliedsländern des IWF zinsverbilligte Kredite zur Verfügung. Dieser Fonds wird insbesondere im Zuge der Bewältigung der Covid-19-Krise kurz- und mittelfristig verstärkt beansprucht. Vor diesem Hintergrund ersucht der IWF die Schweiz und andere Geberländer darum, einen Beitrag zur Aufstockung des Fonds zu leisten.

Die finanziellen Risiken dieses Engagements schätzt der Bundesrat als gering ein. Insbesondere entstehen für den Bund keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen, sofern und solange der IWF den Darlehensvertrag mit der Nationalbank erfüllt. Beim vorliegenden Darlehen geht es um 500 Millionen Sonderziehungsrechte mit einem Wechselkurs von Fr. 1.35 bis 1.40 pro Sonderziehungsrecht, das entspricht also etwas mehr als 600 Millionen Franken. Mit einer Reserve für die Wechselkursschwankungen beläuft sich der Betrag auf 800 Millionen Franken. Im Falle[NB]eines[NB]gezogenen[NB]Darlehens[NB]geht der Betrag von der Nationalbank an den IWF, und dafür gibt der Bund dann eine Garantie ab.

Da dieser Bundesbeschluss der Ausgabenbremse unterliegt, ist im Plenum jeweils eine einfache Mehrheit nötig. Der Nationalrat stimmte dem Beschluss gemäss Entwurf Ende November zu. Auch die Kommission befürwortet den Beschluss mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Ich bitte Sie, es der Kommission gleichzutun und dem Entwurf des Nationalrates zuzustimmen.