Theiler Georges · Nationalrat · 2000-03-20
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Die Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM) geriete Ende der Achtzigerjahre in Schieflage. Die Gründe sind vielschichtig. Auf der einen Seite wurden scheinbar zukunftsträchtige, jedoch völlig überzogene spekulative und nicht der Marktrealität entsprechende Investitionen getätigt. Die Liste dieser Investitionen in der Botschaft ist lang und sehr bedenklich. Die Ausführung der Projekte war zum Teil mit unglaublichen Kostenüberschreitungen verbunden, zudem fehlten bei der GFM wichtige Führungs- und Kontrollinstrumente. Man kann und muss die Führungsfähigkeit der damals verantwortlichen Personen in Zweifel ziehen.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf 16,6 Millionen Franken. Das BAV hat die Frage einer Klage gegen die Verantwortlichen geprüft. Es kam nach verschiedenen Abklärungen zum Schluss, darauf zu verzichten, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Bund im Verwaltungsrat ebenfalls vertreten war und damit eine Gegenklage zu gewärtigen hätte. Das Prozessrisiko wurde als zu hoch eingestuft. Die Frage, ob strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgegangen werden solle, war zur Zeit der Beratungen in der Kommission noch offen.
An dieser Stelle gilt es zu vermerken, dass die GPK des Ständerates und die Finanzdelegation am 26. Mai 1999 einen Bericht verfasst haben. Dieser Bericht lag der Kommission vor.
Das UVEK und das BAV haben die Lehren aus dem Fall GFM gezogen. Folgende Massnahmen wurden generell für alle Transportunternehmungen mit Bundesbeteiligung eingeleitet:
- Die Transportunternehmen sind durch qualifizierte Persönlichkeiten zu führen; das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
- Die Grösse der Verwaltungsräte soll auf maximal neun Mitglieder reduziert werden.
- Die Verwaltungsräte sollen aus Mitgliedern bestehen, welche die nötige Führungserfahrung, Branchenkenntnisse und ökonomische und juristische Fähigkeiten mitbringen; auch das eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
- Neben den fachlichen Fähigkeiten sollen die Verwaltungsräte unabhängig und genügend kritisch sein.
- Die leitenden Organe sollen den Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen.
- Die Revisionsstellen müssen hohen fachlichen Anforderungen genügen.
[PAGE 354] - Die Bundesvertretung in den Verwaltungsräten ist in Frage zu stellen und muss überprüft werden. Bezüglich der schwierigen Doppelrolle des BAV als Aufsichtsbehörde einerseits und als Vertreterin des Bundes andererseits wurden strikte Ausstandsregeln erlassen.
Konkret auf die GFM bezogen wurden folgende Bedingungen an eine Sanierungslösung gestellt: Es braucht einen komplett neuen Verwaltungsrat mit qualifizierten Leuten und einen neuen Verwaltungsratspräsidenten, der nicht mehr Regierungsmitglied sein darf; die GFM legt den Bestellern eine ordnungsgemässe Planrechnung vor; es dürfen keine Darlehen Dritter ohne Genehmigung des Bundes mehr gewährt werden; eventuell erwägt der Bund den Rückzug seines Vertreters auch aus dem Verwaltungsrat - das wurde in der Zwischenzeit vollzogen -; letztendlich darf der Sanierungsanteil des Bundes maximal einen Drittel betragen. Auf dieser Basis wurde dann eine Sanierungslösung mit dem Kanton Freiburg getroffen, welche wir heute diskutieren und zu genehmigen haben.
Unsere Kommission hat die Vorlage an vier Tagen sehr ausgiebig beraten. Es lagen zwei Rückweisungsanträge mit der Auflage vor, eine andere Sanierungslösung zu bringen und sich gleichzeitig aus dem Engagement bei dieser Bahn zurückzuziehen. Herr Bundesrat Leuenberger hat uns zugesichert, dass die Beteiligungen des Bundes an allen Transportunternehmungen grundsätzlich überprüft werden. In der Zwischenzeit wurden die Vertreter des Bundes in den Verwaltungsräten der meisten Bahnen mit Bundesbeteiligung zurückgezogen, um Interessenkonflikte zwischen Eignern und Controllern zu vermeiden. Darauf wurden dann die Rückweisungsanträge zurückgezogen.
Die Kommission beantragt Ihnen nach reiflichen Überlegungen und intensiven Diskussionen Eintreten auf die Vorlage - aber natürlich verbunden mit einem kräftigen "Knurren". Allerdings schlagen wir Ihnen eine Reduktion des Sanierungsanteils des Bundes auf die Höhe des Beteiligungsanteiles des Bundes von 26,9 Prozent vor. Diese Reduktion des Vorschlages des Bundesrates um etwa eine Million Franken rechtfertigt sich aus mehreren Gründen: Störend am ausgehandelten Sanierungsvorschlag ist die Tatsache, dass sich die Minderheitsaktionäre und die Banken an der Sanierung nicht beteiligen sollen. Bei den Banken wirkt doppelt störend, dass sich auch die Freiburger Kantonalbank weigert - d. h. die einheimische Bank - einen Beitrag zur Sanierung zu leisten. Die Kommission stört besonders der Umstand, dass der Bund allein nun auch noch den Sanierungsanteil der Kleinaktionäre, der Gemeinden sowie der Privaten, übernehmen soll.
Wir haben die verantwortlichen Personen der GFM angehört und uns über den heutigen Zustand der Unternehmung und die Zukunftspläne orientieren lassen. Obwohl nicht alle Unterlagen überzeugen konnten, sind wir zum Schluss gekommen, dass sich die sanierte Gesellschaft auf dem Weg zur Besserung befindet und dass eine Kürzung von einer Million Franken, wie wir sie vorschlagen, durch die Gesellschaft selber verkraftet werden kann. Die Kürzung des Sanierungsanteiles des Bundes ist also gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen und damit auch ein Zeichen zu setzen, dass im Zweifelsfall der Bund nicht auch noch jene Löcher stopfen muss, für die er bestimmt nicht verantwortlich ist.
Die Vorfälle um die GFM sind ein trübes Kapitel in der Geschichte der Transportunternehmungen mit Bundesbeteiligung. Solche Vorfälle schaden dem öffentlichen Verkehr, dem Bund und den Kantonen und der Politik generell. Der Schaden geht dabei weit über den unmittelbar entstandenen finanziellen Schaden hinaus. Die Kreditwürdigkeit der Bahnen wird reduziert, die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Unternehmungen leidet, und das Ansehen der Behörden schwindet. Der Bundesrat tut gut daran, den eingeschlagenen Weg der Überprüfung der Bundesbeteiligung an den verschiedenen Bahnen fortzusetzen. Die Umsetzung der in der Botschaft genannten generellen Massnahmen bei allen Transportunternehmungen ist voranzutreiben. Die Kontrollen über die Verwendung der Bundesgelder sind zu verbessern. Wenn der Bund aus den negativen Erfahrungen mit der GFM die richtigen Schlüsse zieht und die beschlossenen Massnahmen zügig umsetzt, haben die Chemins de fer fribourgeois wenigstens mitgeholfen, die Weichen nun richtig zu stellen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zu folgen.
Zum Schluss möchte ich Sie bitten, dem guten Beispiel der Kommission zu folgen und aus diesem sachlichen Problem der Vergangenheit nicht ein parteipolitisches oder gar ein regionalpolitisches zu machen. In der Kommission konnten wir diesbezüglich mit einer einzigen Ausnahme auf dem Pfad der Tugend bleiben. Wir erweisen auf diese Art der Sache, nämlich dem öffentlichen Verkehr, letztendlich einen besseren Dienst.
Ich bitte Sie, ebenfalls auf diesem Pfad der Tugend zu bleiben.