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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-10-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-10-02

Wortprotokoll

Wegen dieser kleinen Kontroverse - es ist ja schön, einmal mit jemandem eine kleine Kontroverse zu haben, mit dem man sonst nie eine hat - habe ich mich nochmals kurz beim Verfassungsrechtler rückversichert. In der Tat ist bei diesem Satz die Meinung, es gehe um die Frage, ob Kompetenzen eingehalten werden oder nicht. Wenn man diese Möglichkeit hat, stärkt dies das Subsidiaritätsprinzip, ohne dass dieses als Grundsatz justiziabel wäre. Wo konkrete Zuständigkeiten sind, können die Bedenken in diesem Zusammenhang vorgebracht werden - es ist aber nicht der Hauptpunkt.

Ich habe mich - ich muss es ehrlich sagen - mit dem Gedanken, ob wir hier eine Bundesgerichtsbarkeit einführen wollen, zuerst auch etwas schwer getan, weil ich diesbezüglich generell immer auch Bedenken wegen diesem Spannungsfeld zur Politik hatte. Wir sind aber im Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es vertretbar ist, den Kantonen in diesem doch eng begrenzten Bereich ein Instrument zu geben, welches ihnen ermöglicht, der Erosion ihrer Zuständigkeiten entgegenzuwirken. Es ist fraglich, ob das dann sofort eine Signalwirkung hat, wenn andere kommen: Es braucht dann aber immerhin wieder eine Abstimmung von Volk und Ständen; so ganz einfach ist es also nicht.

In der Tat ist meines Erachtens von den Kantonen gegen Schluss der Kommissionsberatungen der Wunsch geäussert worden, sich hier ein bisschen besser wehren zu können. Dies wird wahrscheinlich dazu führen, dass man sehr darauf wird achten müssen, diese Kompetenzen nicht zu durchbrechen, und dass Gerichtsfälle deshalb wahrscheinlich relativ selten sein dürften.

Ich bin deshalb der Meinung, es sei vertretbar, dieser Lösung zuzustimmen, und bitte Sie um Zustimmung zur Mehrheit.

Wir haben in der Kommission - bei der Verfassungsdiskussion war ich nicht dabei - auch die Frage diskutiert, ob man das Quorum beim Kantonsreferendum herabsetzen soll, doch hat man sehr bald gemerkt, dass das eine relativ sensible Frage ist. Ich stelle mir die Frage, ob man eine Vorlage mit so etwas belasten soll. Natürlich haben Sie einen logischen Zusammenhang hergestellt; sofern man die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht hat, fällt es einem Kanton dann leichter, hier ein Referendum zu ergreifen. Aber das Instrument kommt dann natürlich auch in allen anderen Fällen zum Tragen. Ich stelle fest, dass hier eine gewisse Repräsentativität des Quorums angestrebt wird. Das ist mit fünf Kantonen halt doch nicht ganz erreicht. Ich hätte deshalb doch Bedenken dagegen.

Das betrifft diese Vorlage; man kann in anderem Zusammenhang über dieses Problem durchaus diskutieren, z. B. in Zusammenhang mit den Volksrechten usw. Aber in diesem Zusammenhang hätte ich Bedenken, die Gesamtvorlage mit diesem Minderheitsantrag noch zu belasten.

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