preparatory:AB 27435
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Ich werde mich jetzt mit Kommentaren zum Gesetz generell zurückhalten, muss aber zu Artikel 3 doch noch eine Erklärung abgeben: Es handelt sich bei den Änderungen bei den Absätzen 1, 4 und 5 nicht um materielle Änderungen, sondern um erforderliche gesetzesredaktionelle Anpassungen bzw. Berichtigungen. In Artikel 5 Absatz 2 haben Sie die Formulierung, dass der Bundesrat "für das zweite, dritte und vierte Jahr den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone an die Entwicklung des Ressourcenpotenzials dieser Kantone" anpasse. In Artikel 3 Absatz 1 wird das Ressourcenpotenzial als Pro-Kopf-Wert definiert. Die Anpassung des Grundbeitrages für den Ressourcenausgleich muss aber nicht aufgrund eines Pro-Kopf-Wertes, sondern aufgrund des absoluten Wertes erfolgen. Es stellte sich dann die Frage, ob Artikel 5 Absatz 2 geändert werden soll, indem dort gesagt würde, es handle sich um den absoluten Wert des Ressourcenpotenzials, oder ob Artikel 3 Absatz 1 zu ändern ist, indem das Ressourcenpotenzial nicht als Pro-Kopf-Wert, sondern als absoluter Wert definiert wird. Diese Frage wurde dann mit der Redaktionskommission geklärt, und es hat sich ergeben, dass die Korrektur eben besser bei Artikel 3 Absatz 1 vorgenommen wird. Das wiederum hat dann Auswirkungen auf die Absätze 4 und 5.
Also nochmals: Wir beantragen Ihnen keine materiellen Änderungen, sondern lediglich redaktionelle Berichtigungen.