Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-12-14
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-14
Wortprotokoll
Mein Postulat hat zum Ziel, sich ganz grundsätzlich mit der Frage der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht respektive mit der Bundesstrafverfolgung zu beschäftigen. Die Bundesstrafverfolgung ist eigentlich - soweit ich das überblicken kann - seit ihren Anfängen ein Thema, das immer wieder zu Diskussionen führt, und zwar schon in ihrer alten Struktur vor dem Jahr 2000. Schon damals gab es Diskussionen um die Bundesstrafverfolgung und darüber, wie sie effizient ausgestaltet werden soll. Es gab personaltechnische Diskussionen usw. Im Jahr 2000 wurde unter der damaligen Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold mit der sogenannten Effizienzvorlage die neue Struktur geschaffen, die heute besteht: Die Bundesanwaltschaft wurde ausgebaut, ihr Kompetenzbereich wurde erweitert, und das Bundesstrafgericht wurde geschaffen. Einige Jahre später kam dann die AB-BA, die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, dazu.
Auch mit dem neuen System, also mit der Schaffung dieser neuen Struktur ab der Jahrtausendwende, blieb die Kritik weiter bestehen respektive spitzte sie sich zu. Zum einen gab es Diskussionen, ob die Bundesanwaltschaft in Einzelfällen überreagiert habe. Zum andern wurde ihr der Vorwurf gemacht, dass grosse Fälle nicht wirklich zu Ende gebracht wurden und eingestellt werden mussten. Es gab personelle Diskussionen in Bezug auf sämtliche Bundesanwälte, die diese Funktion seit dem Bestehen der neuen Struktur [PAGE 1328] ausgeübt haben. Es gab Diskussionen im Zusammenhang mit dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Zum Teil kamen auch Fragen auf wie: Was macht eigentlich die Aufsichtsbehörde? Was ist ihre Aufgabe? Nimmt sie diese genügend wahr, oder nimmt sie sie zu stark wahr usw.? Ich glaube, wenn man die Realität anschaut, dann ist der Handlungsbedarf in Bezug auf eine Überprüfung dieses Systems gegeben.
Ich habe das Postulat vor allem auch im Zusammenhang mit der Diskussion um die Person des Bundesanwaltes eingereicht. Ich habe von Anfang an immer darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hier um zwei voneinander losgelöste Diskussionen handelt. Darauf habe ich übrigens schon hingewiesen, als der Vorgänger von Herrn Lauber zur Diskussion stand, nämlich Herr Beyeler, der damals abgewählt wurde. Ich habe schon damals gesagt, dass man die Person, den Bundesanwalt, entfernen und ersetzen kann, dass damit aber das strukturelle Problem nicht gelöst ist. Nachdem wir jetzt zwanzig Jahre lang den Kopf ersetzt haben, ohne dass wir Erfolg hatten, sollten wir vielleicht irgendwann einmal an einen Punkt kommen, an dem wir uns mit der Struktur auseinandersetzen. Das ist der Grund, warum ich dieses Postulat eingereicht habe.
Das Postulat ist sehr offen formuliert und bezieht sich eigentlich auf alle Bereiche; dies, weil ich nicht in der Lage bin und es auch nicht sinnvoll finde, von aussen irgendwelche klugen Ratschläge zu geben. Ich bin einfach der Meinung, dass man die Struktur der Bundesanwaltschaft wirklich seriös aufarbeiten muss. Nun hat die GPK-S genau das gemacht, was ich eigentlich sinnvoll finde. Sie hat gesagt, dass wir diese Struktur wirklich grundsätzlich anschauen müssen. Sie hat den Handlungsbedarf bejaht. Sie hat darauf hingewiesen, dass sie einen Expertenbericht in Auftrag gegeben hat, der genau die Fragen gemäss den Ziffern 1 und 3 meines Postulates abklären soll. Ich finde, das ist die richtige Vorgehensweise.
Deshalb unterstütze ich den Antrag der GPK-S und bin der Meinung, dass die Ziffern 1 und 3 meines Postulates damit erfüllt sind.