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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-12-14

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-14

Wortprotokoll

Ich schliesse mich Herrn Stöckli in Bezug auf seine Ausführungen vollumfänglich an. Aus meiner Sicht gibt es einen Punkt, der noch wichtig ist: Die Zuständigkeit der Bundesstrafverfolgungsbehörden ergibt sich eigentlich historisch aus zwei Linien. Auf der einen Seite gibt es die einzelnen Bundesgesetze, die aufgrund verschiedener Überlegungen eine Kompetenz der Bundesstrafverfolgungsbehörden festlegen. Das ist eigentlich eine sehr alte Geschichte, und entsprechend besteht hier eine Art Wildwuchs bei den Delikten, die in die Zuständigkeit der Bundesstrafverfolgungsbehörden fallen. Da wird auch ein bisschen der Vorwurf erhoben, dass zum Teil Bagatelldelikte auf dieser Stufe abgehandelt werden und dass das nicht mehr unbedingt systemadäquat ist. Auf der anderen Seite wurde vor zwanzig Jahren ein weiterer Strang geöffnet, als man die moderne Bundesstrafverfolgung konzipierte. Damals bestand [PAGE 1329] eigentlich das Ziel darin, transnationale und grosse Wirtschaftsstraffälle der Bundesstrafverfolgung anzuvertrauen. Da gibt es heute ein bisschen den Vorwurf, dass die Bundesanwaltschaft zum Teil die Fälle zu wenig professionell zu Ende bringt - ich sage es mal so.

Von dem her, glaube ich, muss man diese beiden Teile getrennt anschauen und getrennt beurteilen. Entsprechend finde ich es sinnvoll, wenn das Bundesamt für Justiz diesen Katalog, der, ich sage mal, wenig System hat und nicht als Gesamtes konzipiert worden ist, einmal als Gesamtes betrachtet.

Insofern, wie gesagt, unterstütze ich auch hier den Antrag der GPK.