Kuprecht Alex · Ständerat · 2020-12-14
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-14
Wortprotokoll
Uster Hanspeter, Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Besten Dank für die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Die AB-BA hat entschieden, dass sie den gleichen Antrag unterstützt wie Herr Jositsch. Wir sind mit dem Antrag der GPK-S einverstanden und erachten es auch als sinnvoll, dass[NB]die[NB]Kompetenzaufteilung nach bald zwanzig Jahren evaluiert wird. Letztlich ist es auch gut, dass es eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz, unter Mitwirkung von Bundesanwaltschaft und Aufsichtsbehörde, zu Ziffer 2 geben wird, wo es um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen geht. Von daher kann ich dem Votum von Herrn Ständerat Jositsch vollumfänglich zustimmen.
Erlauben Sie mir allenfalls noch, etwas zu Ziffer 3 zu sagen: An sich ist das ja im Zusammenhang mit der Aufsicht weggefallen. Nach unserer eigenen Einschätzung funktioniert die Aufsicht. In der kommenden bzw. bereits in dieser Woche werden wir den GPK, der Gerichtskommission sowie den Finanzkommissionen unseren Inspektionsbericht über das Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft zustellen. Dort geht es um die Punkte im Zusammenhang mit der Organisation, was uns sehr wichtig ist.
Wichtig ist auch Ziffer 3 - auch da sind wir offen. Es geht darum, dass die Aufsicht der Aufsichtsbehörde tatsächlich funktionieren kann. Das Disziplinarverfahren betreffend den ehemaligen Bundesanwalt war keine wunderbare Aufgabe, hat aber gezeigt, dass die Aufsicht funktioniert. Aus diesem Grunde sollte man wegen eines personalrechtlichen Einzelfalles nicht das ganze System auf den Kopf stellen. Wichtig für uns als Aufsichtsbehörde ist - und da spreche ich nicht von mir allein, sondern auch von den anderen sechs Mitgliedern und von unserem Sekretariat -, dass wir auch gegenüber Neuerungen und Reformen offen sind. Deshalb unterstützen wir eben auch, dass die Expertise von der GPK-S in Auftrag gegeben worden ist. Das gibt Stabilität und Planungssicherheit.
Wenn ich einen letzten Punkt erwähnen darf, möchte ich noch Folgendes sagen: Der Handlungsspielraum der Aufsichtsbehörde bezüglich ihrer eigenen Reformfähigkeit ist gering. Das hat mit den gesetzlichen Grundlagen zu tun, was wir auch nicht kritisieren wollen. Einzig unser eigenes Organisationsreglement können wir eigenständig ändern; für alle anderen Sachen wird es ein bisschen komplizierter. Aber ich glaube, auch hier kann man dann wahrscheinlich zwischen den Räten eine Lösung finden, die es dann tatsächlich auch erlaubt, dass die Aufgaben und die Tragweite dessen, was die Aufsichtsbehörde tun kann, genauer und präziser umschrieben werden können.