Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-12-14
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-14
Wortprotokoll
Ich tue es meinem Vorredner gleich, spreche zu allen Minderheiten und werde in diesem Sinne die Haltung der SP-Fraktion nur einmal darlegen.
In einem wichtigen Punkt des Kostendämpfungspakets 1 müssen wir uns die Frage stellen: Wollen wir die Entwicklung ambulanter Pauschalen? Sie sind kein Wundermittel, da bin ich mit meinem Vorredner einig. Aber sie können in gewissen Bereichen zu einer effizienteren, transparenteren und auch vergleichbaren Abrechnung führen. Bei der Abrechnung über viele komplizierte Einzelleistungstarife besteht hingegen der Anreiz, dass mehr als nötig abgerechnet wird. Wir von der SP-Fraktion meinen deshalb Ja, und deshalb braucht es auch einen gesetzlichen Rahmen, der jenem, der bereits für die Einzelleistungstarife gilt, ähnlich ist, das heisst einen Rahmen mit unterschiedlichen Tarifen, die den Eigenheiten der Branchen Rechnung tragen.
Die Preise können auch regional unterschiedlich sein, weshalb der Antrag der Minderheit Gysi Barbara sehr wichtig ist. Aber die Tarifstruktur muss schweizweit organisiert sein, damit sind die Transparenz und auch eine gute Organisation gewährleistet. Da in immer mehr Bereichen Pauschalen Sinn machen, sollen sie dort, wo es möglich ist, für die ganze Schweiz einheitlich sein. Das ist insbesondere für den ambulanten Spitalbereich, der ja immer wichtiger wird, von besonderer Bedeutung. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb bei Artikel 43 Absatz 5 die Mehrheit und bei Absatz 5ter die starke Minderheit Gysi Barbara.
Der Antrag der Minderheit de Courten zu Artikel 47a Absatz 4 würde hingegen einen grossen Widerspruch bewirken. Wir können nicht vom Bundesrat fordern, dass er seine im Gesetz festgeschriebene subsidiäre Rolle wahrnimmt und gleichzeitig die Tarifautonomie wahren soll. Nach gewissen Voraussetzungen, hier eben der Nichteinigung der Tarifpartner, soll er also handeln können oder eben auch nicht, wie die Minderheit de Courten es fordert. Diese will, einfach ausgedrückt, dass der Bundesrat Gas gibt, aber gleichzeitig auf die Bremse drückt. Das kann es nicht sein, weshalb wir hier der Mehrheit folgen und den Antrag der Minderheit de Courten ablehnen.
Nun noch zur individuellen Rechnungskontrolle, welche Ihr Rat in der ersten Beratung gutgeheissen hat: Wir alle haben schon Arztrechnungen mit unverständlichen Begriffen erhalten. Das ist das eine Problem. Mir liegen ausserdem etliche Beispiele vor, aus denen ersichtlich wird, dass der Arzt ungerechtfertigte Leistungen verrechnet hat, die klar zu einer Mengenausweitung führen. Wie soll das ein Laie erkennen?
Die Mehrheit Ihres Rates hat sich aus verschiedenen Gründen für den neuen Artikel 59abis ausgesprochen. Die Mehrheit erkannte, dass es bei der Rechnungskontrolle eine Lücke gibt. Zwar verfügen die meisten Krankenkassen unbestritten über ein effizientes und robustes Rechnungskontrollsystem, und diese Kompetenz soll auch unangetastet bleiben. Die Patientenstellen verfügen aber über zig Beispiele von fehlerhaften Arzt- oder Spitalrechnungen, welche von den Krankenkassen nicht erkannt werden können und deren Weiterverfolgung sich für sie auch nicht rechnet. Die Patientinnen und Patienten werden dann an die entsprechenden Patientenorganisationen verwiesen. Dort hat sich die Zahl der Anfragen im Zusammenhang mit Abrechnungsproblemen im Zeitraum zwischen 2016 und 2019 entsprechend verdoppelt.
Die Mehrheit Ihres Rates erkannte zudem, dass wir hier mit einer bescheidenen Unterstützung der Patientenorganisation einen kostendämpfenden Effekt auslösen können. Die Mehrheit erkannte, dass der Patient oder die Patientin im Gesundheitssystem eine Schlüsselfunktion einnimmt. Wenn wir ihre Kompetenzen und Interessen stärken, können diese auch ihre selbstverantwortliche, kostenbewusste Rolle wahrnehmen.
Die Patientinnen- und Patienteninteressen sind in der Schweiz ungenügend festgehalten. Wir können dieses Manko mit diesem neuen Artikel auffangen. Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, bei der Mehrheit Ihres Rates zu bleiben, das bedeutet, die Minderheit Gysi Barbara zu unterstützen oder mindestens der Minderheit Mäder zu folgen. Dasselbe haben Ihnen im Übrigen auch die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aller Westschweizer Kantone und des Tessins empfohlen.
Jetzt habe ich keine Zeit mehr. Ich werde deshalb später zum Experimentierartikel sprechen.