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preparatory:AB 274629

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-14

Wortprotokoll

Nur kurz als Ergänzung: Die 100 Millionen Franken, die Sie auf der Fahne finden, haben Sie bereits bewilligt und sie im Budget für nächstes Jahr eingestellt. Es geht hier eigentlich nur um eine Zweckausdehnung. Vorgesehen war ursprünglich, die Mittel nur den Kulturunternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat möchte die Zweckbestimmung nun ausweiten - so, wie wir das im Frühjahr während des Lockdowns hatten -, sodass auch Kulturschaffende einen Antrag auf Ausfallentschädigung stellen können. Wenn Kulturschaffende selbstständigerwerbend sind, können sie einen Antrag im Rahmen der Erwerbsersatzordnung stellen. Organisationen, die gemeinsam etwas machen, können einen Antrag auf Ausfallentschädigung stellen. Das ist das Gleiche wie das, was wir im Frühjahr hatten.

Aus Sicht des Bundesrates ist die Ausdehnung gerechtfertigt, weil mit den neuen Massnahmen, die der Bundesrat beschlossen hat, die Kultur eigentlich bis Mitte Januar oder noch länger schlichtweg tot ist; es findet nichts statt. Wir möchten die Mittel hier deshalb etwas ausdehnen. Wie gesagt, es gibt keine neuen Kredite, sie sind bewilligt, wir dehnen einzig die Zweckbestimmung aus.

Ich bitte Sie, dem so zuzustimmen.

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