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Dettling Toni · Ständerat · 2002-10-02

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Darf ich trotz der eher fortgeschrittenen Stunde einen kurzen Moment um Ihre Aufmerksamkeit bitten?

Die Diskussion des Bausparmodells, das im Nationalrat mit einem Stimmenverhältnis von immerhin 96 zu 50 Stimmen beschlossen worden ist, war aus meiner Sicht in der [PAGE 914] WAK-SR doch von den eher theoretischen Befürchtungen und Projektionen geprägt, die in erster Linie auf das Ergebnis der Vernehmlassung bei den Kantonen zurückzuführen sind. So befürchteten die Kantone und die Kommissionsmehrheit in erster Linie - das hat jetzt auch der Kommissionssprecher Schiesser bestätigt -, dass mit dem Bausparmodell nur die hohen Einkommen einseitig bevorzugt bzw. die mittleren und unteren Einkommen benachteiligt würden. Auch befürchteten sie, dass den Kantonen mit diesem Modell zu hohe fiskalische Ertragseinbussen entstünden und auch ein hoher Verwaltungsaufwand entstünde.

Mich wundert diese theoretische Argumentationsschiene insofern, als wir auf sehr gute und aussagekräftige Ergebnisse des zur Diskussion stehenden Bausparmodells zurückgreifen können. Wir können auf die über zehnjährige - ich betone: über zehnjährige - Bausparpraxis im Kanton Baselland zurückgreifen. Diese Praxis zeigt in aller Deutlichkeit auf, dass gerade die genannten Befürchtungen unbegründet sind. Kollege Hans Fünfschilling, der als früherer Finanzdirektor des Kantons Baselland das Bausparen nicht nur eingeführt, sondern gut zehn Jahre praktiziert hat, wird diese positive Erfahrung zweifellos bestätigen können. Ich will darauf verzichten, die technischen Details bzw. die Vorzüge des basel-landschaftlichen Modells darzustellen.

Ich darf aber hinzufügen, dass das Bausparen gemäss dem Modell Baselland nicht nur einfach eine Wohneigentumsförderungs-Giesskanne wie etwa das frühere Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz ist. Diese Wohneigentumsförderung wurde bisher vor allem im Bund praktiziert und weitgehend von der Gesamtheit der Steuerzahler finanziert, ohne nennenswerte Gegenleistung der Subventionsempfänger. Steuerliches Bausparen hingegen verlangt quasi den klaren Tatbeweis von jenen, die Wohneigentum erwerben wollen. Es verlangt persönliche Opfer, bringt aber auch überdurchschnittliche Vorteile sowohl für den Sparwilligen als auch für den Fiskus und schliesslich für das gesamte Gemeinwesen, wie die Praxis des Kantons Baselland nachhaltig aufzeigt.

Ich betone nochmals: Alle diese Fakten zum Bausparen sind nicht einfach graue Theorie oder schöngeredetes Wunschdenken, das sind Fakten aus der Praxis des Kantons Baselland.

Gestatten Sie mir noch ein paar kurze Bemerkungen zum Vorschlag des Bundesrates, der von Ihrer Kommissionsmehrheit übernommen worden ist: Auch bei diesem Vorschlag orientiere ich mich nicht an der grauen Theorie und am Wunschdenken, sondern an der Praxis. Der Bund hat dieses Wohneigentumsförderungssystem vor Jahren mit viel Vorschusslorbeeren eingeführt. Allerdings zeigen die Fakten letztlich nur einen bescheidenen Erfolg dieser Massnahmen. Gesamthaft gesehen nutzt nur eine sehr bescheidene Zahl von BVG-Versicherten die Möglichkeit, einen Teil ihres Alterskapitals zur Bildung von Wohneigentum umzuschichten und einzusetzen. Die Gründe für diese Zurückhaltung in der Bevölkerung liegen auf der Hand. Wer zweigt denn schon gerne 20 bis 30 Jahre vor der Erreichung des Rentenalters einen Teil seiner Altersvorsorge quasi auf Vorschuss ab und nimmt dafür später teils erhebliche Rentenkürzungen in Kauf?

Wohneigentumsbildung via 3. Säule ist durchaus eine Möglichkeit. Sie ist jedoch mit erheblichen Vorsorgerisiken im Alter verbunden und deshalb auch aus psychologischen Gründen für die meisten Versicherten viel zu wenig attraktiv; der letztlich geringe Anteil der Nutzer dieser Möglichkeit zeigt dies deutlich auf. Der Bundesratsvorschlag einer Erweiterung der bestehenden Möglichkeit via 3. Säule ist also - wenn ich das, mit Verlaub, sagen darf - eine gewisse Scheinlösung, die nicht viel mit attraktiver und wirksamer Wohneigentumsförderung zu tun hat. Lassen wir diese Möglichkeit, wie sie heute besteht. Wer sie nutzen will, soll dies tun.

Der Bundesratsvorschlag ist aber, wie die Ausführungen in der Botschaft deutlich zeigen, ein recht komplizierter und doch eher bürokratischer Lösungsansatz. Ich erwähne dies deshalb, weil der Bundesrat in der gleichen Botschaft dem Bausparen nach dem Baselbieter Modell den angeblich hohen bürokratischen Aufwand vorhält, was aber in der Praxis nicht stimmt.

Angesichts der klar positiven Erfahrungen, die mit dem Bausparen in der Praxis des Kantons Baselland gemacht worden sind, beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Bausparen gemäss nationalrätlichem Beschluss. Wenn es uns wirklich ernst ist mit einer wirksamen Wohneigentumsförderung gemäss Verfassungsauftrag, so bietet das Bausparmodell Baselland dazu eine ideale, weil sehr wirkungsvolle Möglichkeit. Nutzen wir die Chance hier und heute, und versuchen wir, durch eine zielgerichtete Massnahme endlich einen Schritt zur Verbesserung unserer ohnehin bescheidenen Wohneigentumsquote von 31 Prozent zu tun.

Es ist alles andere als vertretbar und wünschenswert, dass ausgerechnet die reiche Schweiz in der Rangliste der Wohneigentumsquote aller europäischen Länder die rote Laterne hält. Jetzt haben wir die Gelegenheit, mit einem verhältnismässig geringen Mehraufwand von 25 Millionen Franken auf Bundesebene, also mit einem ausgezeichneten Kosten-Nutzen-Verhältnis, unsere Stellung zu verbessern und erst noch einen wirksamen Beitrag zur Förderung der Bankkonjunktur zu leisten.

In diesem Sinn ersuche ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und dem Nationalrat zuzustimmen.