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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-10-02

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Bei Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a haben wir den Antrag der Mehrheit, die für den privaten Schuldzinsenabzug den bisherigen Umfang beibehalten möchte, nämlich die steuerbaren Vermögenserträge plus weitere 50 000 Franken. Dieser Kompromiss, der vom Bundespräsidenten bereits erwähnt worden ist, ist im Zusammenhang mit dem Sanierungsprogramm getroffen worden. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass man bei dieser Grössenordnung bleiben soll.

Bevor der Minderheitsantrag begründet wird, möchte ich noch erwähnen, dass sich in der Kommission eine Diskussion über Steuerschlupflöcher ergeben hat: Man hält die Schulden auf der selbst bewohnten Liegenschaft hoch, um hohe Schuldzinsen abziehen und mit dem Geld andere steuergünstige Vermögensanlagen tätigen zu können. Wenn man solche Vorgehen ausschalten möchte, sollte man nicht beim System der Eigenmietwertbesteuerung, sondern bei [PAGE 913] den Anlagevehikeln ansetzen. Für die Kommissionsmehrheit ergibt sich aber kein Anlass, am heutigen Rechtszustand etwas zu ändern.

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