Germann Hannes · Ständerat · 2020-12-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-14
Wortprotokoll
Ihre WBK hat sich heute Morgen mit den Differenzen zu diesem Geschäft befasst. Wir befinden uns in der dritten Runde und sind Erstrat. Es sind zwei Differenzen bei folgenden Bundesbeschlüssen geblieben: erstens beim Bundesbeschluss 1 zur Berufsbildung, zweitens beim Bundesbeschluss 10 zu den Forschungseinrichtungen.
Beide Räte haben sich in der Herbstsession darauf geeinigt, die Beiträge für die Bundesbeschlüsse in den Jahren 2021 bis 2024 gegenüber dem Bundesrat zu erhöhen. In einigen Punkten haben wir uns aber noch nicht finden können, darum ist es zu den beiden eingangs erwähnten Differenzen gekommen. Eine besteht im Bereich der beruflichen Bildung bzw. Weiterbildung, beim Bundesbeschluss 1, die andere bei den Krediten zugunsten von Forschungseinrichtungen, beim Bundesbeschluss 10. Ich mache Ihnen beliebt, diese Differenzen gemeinsam zu bereinigen, und werde die Anträge - wenn der Präsident damit einverstanden ist, was der Fall zu sein scheint - entsprechend begründen.
Ich komme zum Bundesbeschluss 1, Artikel 2: Es handelt sich hier um Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung sowie um Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse. Bundesrat und Ständerat sehen einen Verpflichtungskredit von 234,2 Millionen Franken vor, der Nationalrat einen Kredit von 254,6 Millionen Franken, also plus 20,4 Millionen Franken.
Im Bundesbeschluss 10, also bei der zweiten Differenz, geht es um die Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung. Die Differenz betrifft die Forschung 3R. Hier möchte der Nationalrat um 12 Millionen Franken aufstocken, der Ständerat nicht. Immer wenn höhere Beiträge gesprochen würden, müsste jeweils die Ausgabenbremse gelöst werden.
In der WBK-S haben wir Für und Wider bei beiden Differenzen beraten und sind nach ausgiebiger Diskussion und sorgfältiger Abwägung zum Schluss gekommen, dass die beiden Differenzen vor der für morgen Nachmittag provisorisch anberaumten Einigungskonferenz bereinigt werden sollten. Aus diesem Grund erlaube ich mir, die Erwägungen der Kommission zu beiden Differenzen gemeinsam darzulegen. Die Abstimmung kann dann selbstverständlich einzeln erfolgen.
Nun konkret zur beruflichen Weiterbildung: Warum kommt die Kommission zum Schluss, wir sollten uns hier im Sinne der Differenzbereinigung dem Nationalrat anschliessen? Erstens teilt die WBK-S die Auffassung des Nationalrates, dass es sich bei der Berufsbildung um einen Bereich von zentraler Bedeutung handelt, dies insbesondere auch bei der berufsorientierten Weiterbildung. Es handelt sich also um Mittel, die für konkrete Projekte eingesetzt werden und somit letztlich den Kursteilnehmenden zugutekommen.
Besondere Erwähnung verdient auch das von Staatssekretärin Hirayama hervorgehobene Programm im Bereich der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz, durch das wesentliche Bildungs- und Wissenslücken bei weniger gut Qualifizierten geschlossen werden sollen. Sollten nicht genügend Programme oder Kursteilnehmende vorhanden sein, bleiben die Mittel, die wir jetzt aufstocken, selbstverständlich in der Bundeskasse.
Die von uns im Rahmen des Konzepts einstimmig begrüsste Erhöhung erfolgt in der Erwartung, dass sich der Nationalrat dann umgekehrt unserem Antrag auf Beseitigung der Differenz bei der Forschung - Stichwort 3R - anschliessen kann. Die WBK ist sich der Bedeutung der Forschung durchaus bewusst, namentlich auch jener im Bereich 3R, wo es konkret um die Vermeidung von zu vielen Tierversuchen geht. Auch der Bundesrat möchte hier einen Schwerpunkt bilden und sieht vor, ein nationales Forschungsprogramm zu lancieren. In diesem Rahmen soll der Schweizerische Nationalfonds 20 Millionen Franken erhalten, um hier entsprechende Projekte durchzuführen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass dieser Weg über die reine Forschungsförderung zielführender sei als die Unterstützung des Kompetenzzentrums 3RCC. Hingegen ist es natürlich wichtig, dass der Bundesrat die beiden Programme koordiniert. Das ist eigentlich in idealer Weise möglich, wenn die Programme nicht dem Schweizerischen Nationalfonds Mittel streitig machen und diese nicht quasi von vornherein dem 3RCC-Zentrum zugewiesen werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese zweite Differenz entsprechend zu bereinigen. Man hat uns vom Staatssekretariat aus versichert, dass es kontraproduktiv wäre, diese 12 Millionen Franken auf der Grundlage von Artikel 15 des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes zur Verfügung zu stellen. Für eine Intensivierung bei der 3R-Forschung, die wir alle wollen, sind die Mittel ausreichend. Der Bundesrat und das SBFI sollen aber bei der Zuteilung der Mittel die notwendige Flexibilität erhalten.
Darum beantragen wir mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, an der Version des Ständerates und am tieferen Betrag festzuhalten - natürlich in der Hoffnung, dass sich der Nationalrat dem dann auch anschliesst. Das war die Voraussetzung.
Ich danke Ihnen, wenn Sie den einstimmig gestellten Anträgen Ihrer Kommission folgen.