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preparatory:AB 274757

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-14

Wortprotokoll

Wie bereits mein Kommissionskollege ausgeführt hat, gibt es einen Hauptgrund, weshalb die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 17 zu 7 Stimmen - beantragt, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, nämlich die Überlegung, dass es keine Doppelspurigkeiten geben soll. Sie haben es bereits gehört, d[PAGE 2534] ie Motion Grin 17.3171 wurde von beiden Räten angenommen. Die Konsultation läuft bereits. Mit dieser Motion wird ebenfalls eine Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der hohen Krankenkassenprämien gefordert. Es macht keinen Sinn, dass man parallel zum Bundesrat in der Kommission eine Vorlage erarbeitet. Das macht wirklich wenig Sinn.

In der Kommission wurde anerkannt, dass es bei den Krankenkassenprämien Handlungsbedarf gibt. Es ist aber auch so, dass ein Teil der Kommission der Meinung ist, dass diese Vorstösse, die im Vorfeld auch schon bekämpft wurden, nicht unbedingt der richtige Weg seien, weil eben gerade finanzschwache Familien weniger profitieren als finanzstarke, wenn die Abzüge bei der Steuer erhöht werden. Es wäre auch eine Möglichkeit, bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien und nicht bei den Steuererleichterungen anzusetzen.

Es sind also sowohl inhaltliche wie aber auch vor allem verfahrenstechnische Gründe, die dazu geführt haben, dass die Kommissionsmehrheit klar der Meinung ist, dass dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben werden soll. Das Anliegen ist bei der Weiterbearbeitung der Motion Grin im Ansatz aufgenommen. Und wie gesagt: Es gibt auch Gründe, die inhaltlich dagegen sprechen, bei den Steuerabzügen anzusetzen.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.