Wettstein Felix · Nationalrat · 2020-12-15
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2020-12-15
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen empfiehlt, überall der Mehrheit der Finanzkommission zuzustimmen.
Die Erhöhung der Gelder für die Covid-19-Härtefallmassnahmen um 1,5 Milliarden Franken ist unserer Einschätzung nach berechtigt und nötig. Sie ergibt sich aus den Entscheidungen, die am letzten Freitag landesweit getroffen wurden und sicher bis Mitte Januar gelten werden. Wenn man zusätzlich davon ausgeht, dass es Ende dieser Woche weitere, möglicherweise einschneidende Massnahmen brauchen könnte, kann es auch März werden. Deshalb ist es durchaus möglich, dass die gesamthaft 2,5 Milliarden Franken noch nicht ausreichen werden.
Wir unterstützen auch den vorgeschlagenen Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen. An der Aufstockung, die wir heute hoffentlich beschliessen, sollen sich die Kantone bei den ersten 750 Millionen Franken zu einem Drittel beteiligen, und die zweite Hälfte soll der Bund ganz übernehmen. Die Kantone sind trotzdem gefordert, denn sie müssen die Prüfung der Härtefallsituationen vornehmen.
Auch wir hätten uns gewünscht, dass die finanzielle Unterstützung für Betriebe, Organisationen und ganze Branchen nicht allein unter das Härtefallregime fallen würde. Vielmehr müsste man so ehrlich sein und bestimmte Branchen vollständig schliessen und ihnen dann eben auch den Ausfall entschädigen, ohne dass es dafür individuelle, aufwendige Härtefallabklärungen bräuchte. Das wäre konsequent, und so machen es auch gewisse Nachbarländer. Allerdings müssen die beiden Räte bis in drei Tagen ein bereinigtes Budget beschliessen können. Darum nehmen wir Grünen in Kauf, dass wir uns mit dem Kredit, der nun aufgestockt wird, innerhalb der Logik des Covid-19-Gesetzes bewegen. Wir stimmen sowohl dem Zahlungs- als auch dem Verpflichtungskredit zu. Es gibt hier ja keine Differenzen mehr, bzw. es sind keine Minderheitsanträge mehr gemeldet.
Eine erfreuliche Anmerkung noch: Die Einsicht, dass die Kurzarbeit im Tieflohnbereich, wenn sie eben nur zu 80 Prozent entschädigt wird, nicht zum Leben reicht, setzt sich offenbar langsam von links bis ziemlich weit aussen rechts durch. Erfreulich ist das für uns vor allem deswegen, weil wir die Urheber dieses Vorschlags sind.
Unsere Haltungen zu den beiden Differenzen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation - zu den Projektbeiträgen sowie zu den Beiträgen an die Forschungseinrichtungen - kann ich zusammenfassen, denn sie entsprechen einer gemeinsamen Logik. Wir müssen diese Differenzen natürlich aufrechterhalten, denn wir haben, gerade jetzt beim letzten Traktandum, die Weichen für den höheren Betrag gestellt - sonst würden wir hier unsere eigene Entscheidung unterlaufen.
Zur Minderheit Guggisberg beim Finanzplan 2022-2024: Auch hier halten wir aus ähnlichen Überlegungen an der Position des Nationalrates und unserer Finanzkommission fest. Der volle Anschluss an Erasmus plus muss kommen, und der Finanzplan soll das möglichst realistisch abbilden. Klar kann man darauf verweisen, dass die Gelder dann schon noch ins Budget aufgenommen werden, wenn die Verhandlungen im Verlaufe des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Wenn wir jedoch heute mit diesem Argument die Mittel für unsere Mehrjahresplanung reduzieren, dann setzen wir ein falsches Signal.
Ebenfalls für die Zeit ab übernächstem Jahr verbleibt aufgrund der Minderheit Gmür Alois eine letzte Differenz zu den technischen Sicherheitsmassnahmen in der Zivilluftfahrt, welche mit den Regionalflugplätzen begründet wird. Hier wollen wir bei der Bundesrats- und Nationalratsversion bleiben und nicht, wie der Ständerat, aufstocken. Es wird auch bei den Regionalflugplätzen Änderungen geben, die aktuell noch nicht klar skizziert werden können. Strukturerhaltung wäre hier fehl am Platz. Es wird keine Sicherheitsmassnahmen im Umfang, wie der Ständerat ihn sich vorstellt, brauchen. Darum stimmen wir für den tieferen Betrag.