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Rytz Regula · Nationalrat · 2020-12-15

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Am 30. Oktober haben wir das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz hier im Rat zum ersten Mal beraten. Damals war es reine Vergangenheitsbewältigung, denn seit dem 31. Juli dieses Jahres können keine Kreditgesuche mehr eingereicht werden. Wir regeln im Moment vor allem den Rückzahlungsmodus.

Diese Bürgschaften waren eine wichtige Unterstützung für viele Unternehmen im Covid-Schock. Trotzdem hat der Bundesrat nicht einmal die Geltungsdauer von sechs Monaten ausgeschöpft, die in der Bürgschaftsverordnung vorgesehen wäre. Wir bedauern das sehr. Von den 40 Milliarden Franken Liquiditätskrediten, die wir hier beschlossen haben, wurden nämlich gerade 18 Milliarden Franken verpflichtet, also nicht einmal die Hälfte. Wir haben also noch Spielraum für eine Weiterführung der verbürgten Kredite für Unternehmen, die jetzt in Schwierigkeiten sind.

Sie wissen, dass wir das hier ausführlich diskutiert haben. Der Bundesrat hat unterdessen seine Haltung auch korrigiert. Es gibt jetzt die Möglichkeit, dass diese Bürgschaftsprogramme wieder aufgelegt werden können. Ich möchte den [PAGE 2544] Bundesrat wirklich bitten, so rasch als möglich Planungssicherheit zu schaffen für diese Unternehmen, die auch in Zukunft darauf angewiesen sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie monatelang auf die Auszahlung von Härtefallmassnahmen warten müssen, weil die Kantone dazu noch nicht bereit sind. In solchen Fällen wäre dieses Programm von grosser Bedeutung. Heute allerdings können wir das nicht mehr beeinflussen. Diese Diskussion ist abgeschlossen.

Die einzige Differenz, die wir jetzt noch auf dem Tisch haben, betrifft die Frage, in welcher Zeitdauer die Kredite vom letzten Sommer zurückbezahlt werden müssen. Auch wir Grünen möchten Sie - wie meine Vorrednerin und mein Vorredner - bitten, hier am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Diese Bezugsdauer von acht Jahren ist für jene Unternehmen wichtig, die tiefe Margen haben und nicht so schnell wieder aus der Krise herauskommen. Es ist, denke ich, ganz wichtig, dass wir hier genügend Zeit geben, damit sich all diese Investitionen, die die Unternehmen selber gemacht haben und die wir jetzt machen, am Schluss auch lohnen. In diesem Sinne möchten wir Sie bitten, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Ich habe zum Schluss aber noch eine Frage an den Bundesrat. Ich möchte ihn bitten, in seiner Schlussbilanz zu dieser Diskussion eine Frage zu beantworten. Der Bundesrat kann ja gemäss Artikel 9 des Covid-19-Gesetzes insolvenzrechtliche Massnahmen zur Verhinderung von Massenkonkursen und zur Stabilisierung der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft ergreifen. Er kann zum Beispiel abweichen vom Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, um Stundungen auszulösen. Meine Frage ist: Plant der Bundesrat, solche Massnahmen zu ergreifen, gerade auch in einem Fall, bei dem die Unternehmen ihre Mieten oder ihre Kredite nicht mehr bezahlen können, weil sie so lange auf die Härtefallregelung warten müssen?