Hofmann Hans · Ständerat · 2002-10-02
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-02
Wortprotokoll
In seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 schlägt der Bundesrat bei der Besteuerung des Wohneigentums einen Systemwechsel vor. Die WAK des Nationalrates sprach sich mit 13 zu 4 Stimmen gegen den Systemwechsel aus. Der Nationalrat hat sich - wir haben es gehört - mit Stichentscheid der damaligen Vizepräsidentin entgegen dem Kommissionsantrag für den Systemwechsel entschieden. Bei dieser Ausgangslage galt es in unserer Kommission, fast wie ein Erstrat zu handeln, alle Aspekte nochmals genau zu prüfen und eine sorgfältige Interessenabwägung vorzunehmen.
Der Systemwechsel hat auf den ersten Blick etwas Bestechendes an sich. Er klingt nach Vereinfachung und Klarheit: keine Ausrichtung eines Eigenmietwertes, kein Abzug der Hypothekarzinsen. Erst beim zweiten oder dritten Blick bemerkt man, dass der Systemwechsel zwar einige Vorteile bringt, dass er aber auch gewichtige Nachteile hat, Nachteile, die letztendlich deutlich überwiegen.
Die Besteuerung des Wohneigentums ist ja nicht nur eine Hauseigentümervorlage, sondern muss auch unter dem Blickwinkel der Wohneigentumsförderung betrachtet werden. Die Schweiz hat europaweit die tiefste Wohneigentumsquote. Das sollte uns veranlassen, das Wohneigentum dergestalt zu besteuern, dass es gerade für junge Menschen tragbar wird, ein Eigenheim zu erwerben. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist fast in jedem Menschen vorhanden, und die einfachste und effizienteste Art, Wohneigentum zu fördern, ist eine diesbezüglich massvolle Steuerpolitik. Der Schuldzinsabzug ist gerade für junge Familien mit Kindern wie auch für Jungunternehmer, die nicht über genügend Eigenkapital verfügen, ein echter Anreiz, Eigentum zu erwerben. Beim Systemwechsel, der vom Nationalrat beschlossen wurde, vermag die befristete Abzugsmöglichkeit bei den Hypothekarzinsen für Neuerwerber nicht zu befriedigen: Nach zehn Jahren, beim Wegfall der Erleichterungen, ist dann meistens gerade jener Zeitpunkt gekommen, in dem die Kinder am meisten Geld kosten oder in dem in einem Gewerbebetrieb neue Investitionen anfallen.
Auch beim Vollzug führt der Systemwechsel nicht zu einer [PAGE 903] Vereinfachung. Zwar würde der Eigenmietwert für die Einkommenssteuer wegfallen, für die Vermögenssteuer müsste die Einschätzung der Liegenschaften dennoch weitergeführt werden. Die Abzugsmöglichkeit für Neueigentümer während der ersten zehn Jahre führt zu einem zusätzlichen Vollzugsaufwand. Zudem müssten neue Abgrenzungsprobleme gelöst werden, wie z. B. bei nur teilweise zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaften.
Der Systemwechsel würde auch dazu führen, dass der Eigenmietwert bei Zweitwohnungen nicht mehr besteuert würde. Die Steuerausfälle von rund 100 Millionen Franken wären gerade für die Tourismuskantone nicht tragbar. Sie müssten als Kompensation mit grossem Aufwand eine Zweitwohnungsbesteuerung, basierend auf dem Vermögenswert, neu einführen. Diese und noch andere Gründe haben dazu geführt, dass verschiedene Organisationen und auch Parteien, obwohl sie dem Systemwechsel anfänglich positiv gegenüberstanden, nach genauerer Prüfung ihre Meinung geändert haben und sich jetzt für die Beibehaltung und Optimierung des bisherigen Systems aussprechen.
Auch die Kantone sind eigentlich froh, wenn dieser Systemwechsel nicht erfolgt; das wurde mir von mehreren Finanzdirektoren bestätigt. Die Festsetzung des Marktmietwertes ist in den meisten Kantonen vollzogen und meist auch durch die Rechtsprechung abgesichert. Es geht nur noch um die prozentuale Festsetzung des Eigenmietwertes. Hier beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit eine einheitliche Festsetzung bei 60 Prozent der Marktmiete.
Die Beibehaltung des vollen Unterhaltsabzuges ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Er dient der Werterhaltung und bringt dem Gewerbe Arbeit. Die Unterhaltsarbeiten, sofern sie nicht in Schwarzarbeit erledigt werden, müssen ja auch mit 7,6 Prozent Mehrwertsteuer belastet werden, was wiederum zu Einnahmen für den Bund führt.
Hier möchte ich eine Klammer auftun: Gerade die Dunkelziffer der in Schwarzarbeit ausgeführten Unterhaltsarbeiten hat in unserer Kommission den Gedanken aufgebracht, ob hier nicht eine Präzisierung in dem Sinne angebracht wäre, dass grössere Unterhaltsarbeiten nur dann abzugsfähig sind, wenn klar ersichtlich ist, dass die Mehrwertsteuer erhoben und abgerechnet wurde. Dies hätte zusätzlich den Effekt, dass der zunehmenden Schwarzarbeit auf einfache Art und Weise entgegengewirkt werden könnte. Leider fehlte uns in der Kommission die Zeit, diese Möglichkeit punkto Vollzugstauglichkeit vertieft zu prüfen, weshalb ich sie zur allfälligen Abklärung durch die WAK des Nationalrates hier angesprochen habe.
Die Verbesserung des bisherigen Systems mit einer Härtefallklausel insbesondere für jene Fälle - meist sind es Rentnerehepaare -, wo der Eigenmietwert in einem Missverhältnis zu den übrigen Einkünften steht, ist notwendig und gerechtfertigt. Es sind dies vergleichsweise wenige Fälle, sodass dies nicht zu Vollzugsproblemen führen würde.
Das vom Nationalrat beschlossene Bausparmodell wird von den meisten Kantonen abgelehnt, gerade wegen des Vollzugsaufwandes und weil gesicherte Erkenntnisse über die tatsächliche Wirkung dieses Modells fehlen. Dieser Auffassung der Kantone hat unsere Kommission mit grosser Mehrheit zugestimmt und sich gegen das vom Nationalrat eingefügte Bausparmodell ausgesprochen.
Nach gründlicher Prüfung hat sich unsere Kommission deutlich gegen den Systemwechsel und für die Optimierung des bisherigen Systems ausgesprochen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sowohl beim Variantenentscheid wie auch in der Detailberatung den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.