Steinemann Barbara · Nationalrat · 2020-12-15
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-15
Wortprotokoll
Eine Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen hiermit zum zweiten Mal Nichteintreten auf die Reform der Geldwäschereigesetzgebung. Genauer gesagt ist die Kommission diesmal eingetreten und hat die Vorlage am 8. und 9. Oktober beraten. Sie hat sie am Schluss dann aber abgelehnt, was einem Nichteintretensantrag gleichkommt. Der Nationalrat als Erstrat war am 2. März dieses Jahres auf Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen auf diese Vorlage nicht eingetreten.
Unsere Schwesterkommission im Ständerat und daraufhin auch der Ständerat selbst haben hingegen Eintreten beschlossen. Allerdings haben sie dabei die umstrittene Unterstellung des beratenden Gewerbes unter die Pflichten des Geldwäschereigesetzes aus der Vorlage herausgebrochen. Der Entscheid zugunsten der Regulierungsbefreiung der Berater, Anwälte und Treuhänder fiel im Ständerat mit 30 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich aus. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 21 zu 12 Stimmen bei 6 Enthaltungen an.
Nun ist die Vorlage zurück im Nationalrat, und wir befinden uns in der Differenzbereinigung. In der Kommission votierten in der Gesamtabstimmung 13 Mitglieder für Ablehnung respektive Nichteintreten und 9 Mitglieder für Annahme respektive Eintreten; 3 Mitglieder enthielten sich der Stimme. Die Kommissionsmehrheit setzt sich aus zwei Lagern mit unterschiedlichen Motiven zusammen.
Der eine Teil der Mehrheit sieht nach wie vor keinen Handlungsbedarf. Die Untergruppe Financial Action Task Force (FATF) der OECD, der internationale Standardsetter auf dem Gebiet der Geldwäscherei, habe der Schweiz Ende 2016 ein fast mustergültiges Gutachten bezüglich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorfinanzierung ausgestellt. Dieses ging einher mit etwa vierzig zusätzlichen Anpassungsempfehlungen. Bei vielen davon bestehe indes ein breiter Konsens, dass sie nicht wichtig seien - und der Bundesrat hat sie auch gar nicht in diese Teilrevision des Geldwäschereigesetzes gepackt. Bei elf von der FATF untersuchten Bereichen wurde die insgesamt gute Qualität unseres Geldwäschereigesetzes festgestellt, bei sieben untersuchten Bereichen wurde die Qualität als signifikant und bei vier Bereichen als mässig angesehen.
Es gebe keinen Grund, dem internationalen Druck, immer noch mehr zu regulieren, nachzugeben. Unser aktuelles Geldwäschereigesetz sei eines der strengsten der Welt und tauge als Abwehrdispositiv gegen die Zirkulation von Geldern aus zweifelhafter Quelle. Regulierungsumfang und -dichte würden in Europa ihresgleichen suchen, und wir müssten uns weder Lücken im Gesetz noch eine mangelhafte Wirkung des Dispositivs vorwerfen lassen. Die Vorlage des Bundesrates gehe weiter als der Mindeststandard der EU und [PAGE 2547] auch weiter als die Vorgaben der FATF. Auch der Hauptstreitpunkt in dieser Revisionsvorlage, der Einbezug der Berater, entspreche keinen Forderungen der internationalen Gremien und sei zudem anderen FATF-Mitgliedern fremd. Bei einem Eintreten auf die Vorlage wäre nicht sicher, ob sich die Version des Ständerates ohne Berater durchsetzen würde. Mit zunehmender Regulierungsdichte würde die Wirkung der heute griffigen Massnahmen gegen die unerwünschten Geldwäscherei-Handlungen in unserem Land nicht wirklich zunehmen.
Der andere Teil der Mehrheit will nicht auf die Teilrevision eintreten, weil ihr die Vorlage so, wie sie sich momentan abzeichnet, zu wenig weit geht. Eine Revision, ohne dabei die Berufsgruppe der Berater in die Pflichten des Geldwäschereigesetzes einzubinden, ist für sie ohnehin undenkbar. Es würden damit ungleich lange Spiesse geschaffen. Dieser Teil der Mehrheit - sie ist im linken Teil des politischen Spektrums zu verorten - kritisiert die zurückhaltende zusätzliche Regulierung ganz grundsätzlich. Zwanzig Jahre nach der Einführung weise die Schweizer Gesetzgebung immer noch Mängel auf und hinke den internationalen Mindestforderungen hinterher; es fliesse nach wie vor viel Geld aus kriminellen Handlungen auf Schweizer Konten und lande in Schweizer Institutionen. Dadurch entstehe unserem Land ein Reputationsschaden, was insbesondere dann, wenn die Schweiz für den nächsten Finanzskandal nicht gewappnet sei, zum Vorschein kommen werde.
Eine Kommissionsminderheit Markwalder beantragt Eintreten auf die Vorlage, aber nur unter der Bedingung, dass die Berater tatsächlich keinen Eingang in das Gesetz finden. Eine zweite Minderheit Nidegger beantragt Ihrem Rat, er solle heute Eintreten beschliessen und die Vorlage an die Kommission zurückweisen, damit sie eine erneute Detailberatung durchführen kann.
Noch eine Anmerkung zum Schluss: Sollte dieser Rat entgegen dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf diese Vorlage eintreten, würde die Detailberatung entlang der Fahne gleich im Anschluss durchgeführt werden. Die Vorlage würde also - das ist im Ratsbetrieb eher unüblich - nicht zurück an die Kommission gehen.