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Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-12-15

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Im Namen einer starken Minderheit, deren Antrag paradoxerweise von einer Mehrheit der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen unterschrieben wurde, bitte ich Sie, auf die Revision des Geldwäschereigesetzes einzutreten.

Die FATF, auf Französisch bekannt als Groupe d'action financière (Gafi), führte eine Länderprüfung durch, die vierte dieser Art, deren Resultate für die Schweiz im Dezember 2016 veröffentlicht wurden. Die Gafi stellte der Schweiz insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Das Abwehrdispositiv zur Geldwäscherei weist allerdings auch Lücken auf, die durch eine [PAGE 2548] Revision des Geldwäschereigesetzes geschlossen werden sollen. Aufgrund der Empfehlungen der Gafi hat der Bundesrat eine Botschaft ausgearbeitet, die diese Lücken schliessen und die Schwachstellen in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausmerzen soll.

Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass Vortaten zur Geldwäscherei nicht irgendwelche Kavaliersdelikte sind, sondern wir reden hier von organisierter Kriminalität, namentlich von Menschenhandel, Drogenhandel oder illegalem Waffenhandel. Die so illegal erzielten Gewinne auf Kosten von Menschen sollen nicht über unseren Finanzplatz, der international erfolgreich und integer agiert, reingewaschen werden können. Es herrscht diesbezüglich ein breiter Konsens unter den politischen Parteien und auf dem Finanzplatz.

Über die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesrevision sind wir uns indes noch nicht einig. Unser Rat ist aufgrund der Opposition seitens der Anwaltschaft und aufgrund des Widerstands der Beraterinnen und Berater, die gemäss Geldwäschereigesetz neu für Dienstleistungen für Sitzgesellschaften und Trusts einer Meldepflicht unterstellt werden sollten, in einer ersten Runde nicht auf die Revision des Geldwäschereigesetzes eingetreten. Der Ständerat hat die strengen Bestimmungen für Anwältinnen, Notare und Berater aus der Revision gestrichen und damit den Geltungsbereich dieser Revision gegenüber der Vorlage des Bundesrates limitiert. Diesen Argumenten ist auch die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen gefolgt.

Jedoch möchten wir heute diese Revision nicht aufgrund einer unheiligen Allianz zwischen links und rechts scheitern lassen. Im Gegenteil: Wir suchen nach Kompromissen, die nicht nur schwarz oder weiss sind, sondern durchaus Grauschattierungen zulassen. Wir sollten uns deshalb die Chance auf eine Revision, die zeitlich ohnehin etwas spät kommt, nicht vergeben und heute auf diese Vorlage eintreten. Wir sind doch alle interessiert an einem integren Finanzplatz, der dank seiner Vertrauenswürdigkeit, dank seiner Reputation und dank der Kompetenz von bestens ausgebildeten und vertrauenswürdigen Finanzintermediären wettbewerbsmässig international bestehen kann.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, der wie gesagt die Mehrheit der Kommissionsmitglieder angehört, auf die Vorlage einzutreten. Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag auf Eintreten zu unterstützen und den Minderheitsantrag Nidegger, also die Rückweisung an die Kommission zur erneuten Detailberatung, ebenfalls gutzuheissen. Damit können wir die verschiedenen Konzepte noch einmal vertieft diskutieren und Kompromisse schmieden, die eine beständige Revision des Geldwäschereigesetzes erlauben. So bleibt unser Finanzplatz international compliant und kann nicht für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.