Leuenberger Ernst · Ständerat · 2002-10-02
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Angesichts der Kleinheit der Minderheit will ich versuchen, mich knapp zu halten in meinen Äusserungen.
Ich habe bereits bei den andern Teilen des Steuerpaketes Gelegenheit erhalten, meine finanzpolitischen Argumente hier vorzutragen. Ich kann es, etwas vereinfachend, auf den Punkt bringen: Wir vermögen es schlicht und ergreifend nicht, diese Steuererleichterungen jetzt zu gewähren - weder in der Form des nationalrätlichen Beschlusses, also sehr grosszügig ausgestaltet, noch in der restriktiven Form unserer Kommission.
Die Stunde der Wahrheit, in der wir uns darin einig sind, dass wir es nicht vermögen, kommt dann glücklicherweise - oder unglücklicherweise - erst im Dezember mit der Budgetberatung. Vor allem kommt die Stunde der Wahrheit dann in einem Jahr mit der Budgetberatung, wenn wir über all diese Steuererleichterungen stolpern und auf der Ausgabenseite schmerzhafte Einschnitte vornehmen müssen - so viel zu den finanzpolitischen Argumenten.
Wir müssen bei der Beratung dieser Vorlage vielleicht einen zweiten Punkt in Erwägung ziehen: Wenn wir schon familienpolitisch oder sozialpolitisch tätig sein möchten - Mittelstandsförderung ist das beim Familiensteuerpaket genannt worden -, dann wäre in Betracht zu ziehen, dass nach dem Beschluss dieses Rates und dem vorangegangenen Beschluss des Nationalrates familienpolitisch eigentlich doch etwas getan worden ist. Es dürfte somit argumentiert werden, es sei nach den Beschlüssen auch dieses Rates nicht mehr gleichermassen zwingend wie vorher, jetzt zusätzlich bei der Besteuerung des Wohneigentums weitere Steuerentlastungen zu beschliessen. Das als mein zweites Argument: Es ist nicht zwingend, es ist nicht dringend notwendig.
Die Kommission hat die Frage diskutiert - zumindest andiskutiert -: Wie gross sind die Anreizwirkungen von Steuersenkungen auf die Beschaffung von Wohneigentum? Es sind äusserst interessante Ausführungen gemacht worden zum sehr attraktiven Baselbieter Modell, und es ist dann festgestellt worden, dass im benachbarten solothurnischen Dornegg durchaus mehr gebaut worden ist als im Baselbiet. Von daher soll man das Baselbieter Modell wohl nicht überbewerten - das gilt auch für jene, die es hoch schätzen und sehr lieben.
Es kommt dann die ganze Systemgeschichte, wiederum die Wenn-schon-dann-schon-Argumentation: Eigentlich haben im Endeffekt jene Recht, die meinen, dass wir einen gründlichen Systemwechsel machen sollen, wenn wir schon etwas ändern. Damit ich auch das schon jetzt gesagt habe: Ich schliesse mich in dieser Frage ganz den Überlegungen des Kommissionspräsidenten an.
Wie wünschenswert ein Systemwechsel auch subito wäre, er müsste so gut abgefedert werden, dass die Neuerwerbenden beim Übergang steuerlich nicht massiv schlechter gestellt würden als bisher. Aber das würde noch viel grössere steuerliche Ausfälle bewirken. Deshalb kann ich im gegenwärtigen Zeitpunkt, so wünschenswert es an sich auch wäre, bei diesem Systemwechsel wohl kaum mitwirken.
Abschliessend halte ich dafür - ich sage einmal: Hier sitze ich und kann nicht anders -, dass wir uns diese Steuererleichterung schlicht und ergreifend nicht leisten können.
Ich danke jenen, die noch ausgeharrt haben, für ihre Aufmerksamkeit.