Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2020-12-15
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-12-15
Wortprotokoll
Nachdem wir das Geldwäschereigesetz bereits im März 2020 im Rat beraten haben, geht es heute in die nächste Runde. Für die grüne Fraktion ist klar, dass Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen ein wirksames Abwehrdispositiv in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäscherei. Die Schweiz muss ein Interesse daran haben, dass Korruption, organisierte Kriminalität, Drogenhandel und Menschenhandel unterbunden werden. Deshalb braucht es ein griffiges Gesetz, das die Geldwäscherei bekämpft.
Im vorliegenden Entwurf gibt es Lücken, und diese gilt es zu schliessen. Wenn wir die Lücken offen lassen, erfüllen wir die Vorgaben des Länderberichtes der FATF nicht. Dies schadet schlussendlich dem Ruf und der Rechtssicherheit des Schweizer Finanzplatzes. [PAGE 2551]
Aus Sicht der grünen Fraktion ist es wichtig, dass Beraterinnen und Berater dem Gesetz unterstellt sind. Das ist eine zentrale Schwachstelle der Schweizer Gesetzgebung. Sowohl die EU als auch praktisch alle Staaten in Mitteleuropa folgen der Empfehlung der FATF und haben eine entsprechende Bestimmung ins nationale Recht integriert.
Aus unserer Sicht dürfen auch die Edelmetallverarbeitung sowie das Schmelzen und Weiterverarbeiten von Gold im Gesetz nicht fehlen. Nach der Raffination ist der Ursprung des Goldes nicht mehr nachvollziehbar, und der Barren trägt - unabhängig von der Herkunft - das Prädikat "Schweizer Gold". Ob das Gold ein solches Gütesiegel erhält, obliegt einzig den Schweizer Schmelzern. Ähnlich wie den Banken kommt den Schweizer Goldraffinerien die Rolle des globalen Türwächters zu. Darauf würde ich in der Detailberatung zum Block 1 eingehen, falls unser Rat die Minderheitsanträge heute überhaupt berät.
In der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen haben wir die Vorlage nach der Detailberatung abgelehnt, weil darin entscheidende Punkte nicht enthalten sind. An dieser Position hat sich bis heute nichts geändert. Wir können der Vorlage nur zustimmen, wenn die offenen Lücken geschlossen werden, d. h., wenn die Berater vom Gesetz erfasst werden oder die Herstellung von Schmelzprodukten dem Gesetz unterstellt ist. Deshalb kommen wir zum Schluss, dass es eine weitere Diskussionsrunde in der Kommission braucht, um die Gesetzesvorlage so weit zu verbessern, dass die aktuellen Mängel weitgehend behoben werden und wir dem Gesetz zustimmen können.
Die grüne Fraktion tritt auf die Vorlage ein und beantragt Ihnen Rückweisung an die Kommission. Das heisst, wir folgen der Minderheit Nidegger in der Überzeugung, einen Gesetzentwurf vorlegen zu können, der mehrheitsfähig ist und die wichtigsten Schlupflöcher füllt. Nur so können wir die Vorgaben der FATF erfüllen und einen integren Schweizer Finanz- und Rohstoffhandelsplatz schaffen.