AB 274903
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-15
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat die Elemente dieser beiden Vorlagen bereits geschildert. Noch einmal zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrain: Bahrain ist ein bedeutender Handelspartner der Schweiz im Mittleren Osten. Dass wir bereits verschiedene solcher Abkommen mit Bahrain haben, beweist das. Es sind dies ein Freihandelsabkommen und ein Luft- und Schifffahrtsabkommen. Aber wir haben noch kein Abkommen über die Doppelbesteuerung. Ein solches haben wir jetzt mit Bahrain ausgehandelt, weil insbesondere die gegenseitigen Investitionen zunehmen und das Interesse der Schweizer Wirtschaft, aber auch von Bahrain besteht, dass hier keine Doppelbesteuerungen vorgenommen werden.
Die Schweiz hat mit Bahrain dieses Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt. Es vermeidet Doppelbesteuerungen und beinhaltet vorteilhafte Bedingungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten. In diesem Doppelbesteuerungsabkommen sind, wie in allen anderen auch, die aktuellen Mindeststandards umgesetzt. Das betrifft den Informationsaustausch auf Ersuchen und die Mindeststandards gemäss Beps-Projekt. Damit schliessen wir mit Bahrain eine Lücke in Bezug auf die Doppelbesteuerung. Das Abkommen ist identisch oder gleich zu den anderen rund neunzig Doppelbesteuerungsabkommen, die wir haben. Es erleichtert die Geschäftstätigkeit mit diesem Golfstaat. Ich bitte Sie also, diesem Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrain zuzustimmen.
Ich komme damit zu Kuwait. Mit Kuwait haben wir bereits ein Doppelbesteuerungsabkommen. Hier geht es um eine Protokolländerung, mit der wir die Änderungen festschreiben. Es geht hier mit Kuwait insbesondere um die Anpassung der Mindeststandards gemäss Beps-Projekt. Eine Präambel, die auch die Verhinderung der Nichtbesteuerung in missbräuchlichen Fällen als Zweck des Abkommens festhält, und eine Missbrauchsklausel sind Elemente in diesem Protokoll, die wir entsprechend festlegen. Es gibt Regeln zur Vermeidung von Verständigungsverfahren. Auch hier folgen wir den internationalen Standards, die wir auch in anderen Doppelbesteuerungsabkommen umsetzen. Zudem wird das Doppelbesteuerungsabkommen mit einer standardgemässen Bestimmung zum Informationsaustausch auf Ersuchen ergänzt.
Mit der Änderung des Protokolls konnten auch massgebende Verbesserungen im steuerlichen Bereich erzielt werden. Es geht um Dividenden aus massgebenden Beteiligungen an Unternehmen im anderen Staat. Sie sollen im Quellenstaat steuerbefreit sein. Für Zinsen konnten verschiedene Steuerbefreiungen im Quellenstaat vereinbart werden, z. B. bei Bankdarlehen, beim Kauf auf Kredit oder bei Darlehen zwischen Gesellschaften. Schliesslich enthält das Änderungsprotokoll neu auch eine Schiedsklausel, was die Rechtssicherheit entsprechend erhöht.
Zusammenfassend kann man sagen: Diese beiden Vorlagen, die wir Ihnen nun unterbreiten - Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrain, Änderungsprotokoll mit Kuwait -, verankern die Lösungen, die wir in den anderen Doppelbesteuerungsabkommen haben. Sie erleichtern den geschäftlichen Austausch vor allem für Firmen, aber auch für Privatpersonen, die in diesen beiden Staaten tätig sind. Es ist eine der vielen Vorlagen, die wir Ihnen immer auch im Sinne der Anpassung an die internationalen Standards unterbreiten. Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.
Vielleicht noch ein Wort zu diesen internationalen Standards, das wird ja manchmal infrage gestellt: Für Firmen, die auf der ganzen Welt tätig sind, ist es wichtig, dass sie überall nach den gleichen Standards vorgehen können. Es liegt also auch im Interesse der Schweizer Wirtschaft, dass wir hier diese internationalen Standards übernehmen. Sie erleichtern die Geschäftstätigkeit.
Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen. [GZ]
[VS][GZ]
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu