Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-12-15
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-15
Wortprotokoll
Ich habe eben erfahren, dass ich nur zum Minderheitsantrag II auf Seite 2 der Fahne sprechen soll und dass wir hier eine über mehrere Beratungen dauernde Debatte durchführen.
Bei Artikel 11 Absatz 2 geht es um die Massnahmen im Kulturbereich. Meine Minderheit beantragt Ihnen, hier bei der bestehenden Gesetzesgrundlage zu bleiben, so wie sie der National- und der Ständerat erst Ende September verabschiedet haben.
Worum geht es? Sie sehen, mit Absatz 2 werden Kulturunternehmen gemäss geltendem Recht vom September finanziell unterstützt. Gemäss dem neuen Beschluss des Ständerates sollen jetzt zusätzlich auch Kulturschaffende unterstützt werden.
Wahrscheinlich haben Sie alle den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle gelesen, die die Ausschüttungen von März, April und Mai dieses Jahres genauer analysiert hat. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat festgestellt, dass viele Kulturschaffende mehr Geld erhalten haben, als der effektive Schaden war. Sie sehen, die Auszahlung an Kulturschaffende bringt die Problematik mit sich, dass gewisse Kulturschaffende mit der finanziellen Unterstützung des Bundes besser fahren, als sie zuvor, als es noch keine Unterstützungsmassnahmen gegeben hat, gefahren sind. Bei Kulturunternehmen ist es einfacher zu kontrollieren, denn ein Kulturunternehmen hat eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung. Da kann man besser kontrollieren, dass nicht mehr ausbezahlt wird, als in den letzten Jahren überhaupt in dieses Unternehmen geflossen ist.
Ich bitte Sie, hier entsprechend beim geltenden Recht zu bleiben und die Kulturschaffenden nicht auch noch zusätzlich separat aufzunehmen.