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Michel Matthias · Ständerat · 2020-12-15

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-15

Wortprotokoll

Es war der 1. Mai 2008, als das Bundesamt für Kultur erst- und bisher letztmals im Rahmen des Berichtes "Memopolitik. Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz" - so hiess das - eine übergeordnete Strategie zur Pflege des kulturellen Erbes und der gesellschaftlichen Teilhabe an diesem kulturellen Erbe zur Diskussion stellte. Die Strategie wurde nach Anhörung interessierter Kreise jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Vielmehr hat der Bundesrat dann auf die Kulturbotschaft 2021-2024, die wir kürzlich verabschiedet haben, verwiesen. [PAGE 1371]

Wer nun aber von dieser neuen, eben beschlossenen Kulturbotschaft bezüglich des kulturellen Erbes, dieser Gesamtschau, etwas erwartet hat, wird etwas enttäuscht. Ein Blick in die Botschaft zeigt, dass die Frage des Kulturerbes oder des kulturellen Gedächtnisses der Schweiz zerstückelt auf mehrere Kapitel in mehreren Sektoren behandelt wird. Nach eigenem Bekunden anerkennt der Bundesrat nur sektorspezifische Strategien zum Kulturerbe der Schweiz, also nicht eine Gesamtstrategie; das vornehmlich im Bereich seiner sogenannten Gedächtnisinstitutionen, das sind Museen und Sammlungen des Bundes sowie die Nationalbibliothek. Eine klare Vision der dabei verfolgten Ziele wird nicht vorangestellt. Wir erkennen auch keine Kartografie - um diesen Begriff zu nennen - des Kulturerbe-Territoriums.

Vor zehn Jahren machten der Bundesrat und die damals angehörten Kreise noch keinen wirklichen Handlungsbedarf aus. Aus der Sicht der Kommission muss das heute anders beurteilt werden. Das Gefühl von Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit auf der Basis des gemeinsamen Kulturerbes gilt es zu stärken. Das ist ein aktuelles Gebot angesichts folgender Entwicklungen - ich nenne einige -: Internationalisierung, neue weltpolitische Polarisierungen, Immigration und Integration, Multikulturalität, Digitalisierung usw. Angesichts solcher Entwicklungen und Megatrends bedürfen Individuen und die Gesellschaft einer verstärkten Orientierung an kulturellen und geschichtlichen Werten und Traditionen. In ihrer Stellungnahme zur Kulturbotschaft 2021-2024 fordert auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine entsprechend umfassende Politik bzw. Strategie im Zusammenhang mit diesem Kulturerbe. Dieser konzeptionelle Ansatz konnte sich für die Periode 2021-2024 nicht kurzfristig umsetzen lassen. Er soll aber mit der Motion in die dann folgende Periode, die Kulturbotschaft 2025-2028, aufgenommen werden.

Das von unserer Kommission verlangte Konzept soll sämtliche Kultursektoren umfassen und damit eine übergeordnete Strategie für das Kulturerbe Schweiz ermöglichen. Wie bereits im vorhin erwähnten Bericht aus dem Jahr 2008 aufgezeigt, sollte der rechtliche Rahmen grundsätzlich ausreichen. Auch ist die föderale Ausgestaltung der Kulturpolitik nicht infrage gestellt, sondern erfordert in einzelnen Bereichen eine Koordination und Zusammenarbeit mit den Kantonen und gegebenenfalls Gemeinden. Wie erwähnt waren es vor allem die Kantone, die sich über die EDK für eine kohärente Politik des Kulturerbes starkgemacht haben und entsprechende Aktivitäten des Bundes erwarten. Entsprechend werden nun die Kantone nicht nur eingeladen, sondern auch aufgefordert sein, im eigenen Interesse und im Interesse eines kohärenten Ganzen mitzuwirken.

Der Zeithorizont des verlangten Konzepts bis Ende 2022 ermöglicht einerseits eine eingehende Bearbeitung und andererseits, wie schon erwähnt, die Integration dieses Konzepts in die Kulturbotschaft 2025-2028. Es freut uns, dass der Bundesrat bereit ist, die Motion anzunehmen.