Friedli Esther · Nationalrat · 2020-12-15
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-15
Wortprotokoll
Wir haben letzte Woche über die Ergänzung zum Covid-19-Gesetz beraten, aber wir haben schon damals geahnt, dass uns die Wirklichkeit bald wieder einholen wird. Der Bundesrat hat letzten Freitag weitreichende neue Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beschlossen. So müssen unter anderem Geschäfte und Restaurants um 19 Uhr schliessen, und Läden müssen am Sonntag geschlossen bleiben. Vor diesem Hintergrund haben wir heute Morgen früh nicht nur die noch offenen Differenzen zum Ständerat beraten, sondern auch einen neuen Antrag des Bundesrates. Der Bundesrat hat Ihnen soeben sein Konzept zu Artikel 11 Absatz 2 vorgestellt, und er wird Ihnen auch im nächsten Block seine Anträge detailliert vorstellen.
Um es schon vorwegzunehmen: Die Mehrheit der Kommission folgt überall dem Bundesrat. Aufgrund der aktuellen Situation haben wir jedoch auch bei weiteren Artikeln Rückkommen beschlossen. Die WAK-S hat dem zugestimmt. Wir beraten somit heute nicht nur die Differenzen, sondern auch die neuen Anträge des Bundesrates und noch weitere Artikel. Der Sprecher der lateinischen Schweiz und ich haben uns daher etwas abgesprochen, und wir werden nicht beide auf alle Punkte eingehen. Der Sprecher der lateinischen Schweiz wird in Block 2 speziell auf die Bestimmungen in Artikel 12 eingehen. Ich werde dann in Block 3 auf alle verschiedenen Anträge speziell eingehen.
Nun noch kurz zu Artikel 11 Absatz 2: Hier beantragt der Bundesrat eine Ergänzung bei der Kultur. Er möchte, dass nicht nur die Kulturunternehmen beitragsberechtigt sind, [PAGE 2558] sondern auch einzelne Kulturschaffende. Aufgrund der aktuellen neuen Massnahmen des Bundesrates werden kulturelle Veranstaltungen in den nächsten Wochen nicht durchführbar sein. Daher sollten neben Institutionen auch Kulturschaffende beitragsberechtigt sein. Die Minderheit II (Aeschi Thomas) möchte diese Bestimmung streichen und beim aktuellen Gesetz bleiben. In der Kommission wurde dieser Antrag mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt. In Artikel 11 Absatz 2 steht, dass der Beitrag an die Kultur höchstens 100 Millionen Franken beträgt. Die Minderheit I (Fivaz Fabien) möchte den Betrag auf 200 Millionen Franken erhöhen. In der Kommission wurde dieser Antrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Die Kommissionsmehrheit teilt die Meinung des Bundesrates, dass die 100 Millionen Franken reichen sollten. Sie sind auch bereits im Budget eingestellt. Andernfalls müsste der Bundesrat einen Nachtragskredit beantragen.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit und den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.