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Hofmann Hans · Ständerat · 2002-10-02

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-02

Wortprotokoll

Die Minderheit ist im Zweifelsfall eher für die Klarheit der Gesetze und nicht für deren Schlankheit. Sie beantragt, bei Artikel 16 einen neuen Absatz 2bis einzufügen. Meine kurze Begründung gilt gleichzeitig auch für Artikel 7 Absatz 2ter des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), welcher den gleichen Sachverhalt betrifft.

Ich kann es wirklich kurz machen, denn bei unserem Minderheitsantrag handelt es sich, wie es unser Kommissionspräsident auch bestätigte, nicht um eine materielle Änderung, sondern im Grunde genommen um eine Nachführung. Gemäss Auskunft der Eidgenössischen Steuerverwaltung entspricht der beantragte neue Absatz 2bis von Artikel 16 bzw. Absatz 2ter von Artikel 7 StHG absolut der heutigen Rechtsanwendung bei Bund und Kantonen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat uns anlässlich unserer Kommissionssitzung vom 21. August auch bestätigt, dass dies der bundesgerichtlichen Rechtsprechung entspricht.

Demnach hat das Bundesgericht klar festgestellt, dass für die Festsetzung des Nutzwertes bei der Wohnung des Betriebsleiters eines Landwirtschaftsbetriebes, also beim Bauern selbst, nicht mehr auf den Mietwert bzw. Verkehrswert, sondern auf den Ertragswert abzustellen sei. Es handelt sich hier also nicht um eine neue Privilegierung der Landwirte, sondern entspricht der geltenden Praxis. Ob man diesem Minderheitsantrag zustimmt oder ihn ablehnt, an der heutigen Rechtsanwendung ändert sich dadurch nichts. Auch das wurde uns von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt.

Die starke Kommissionsminderheit - es ist ja fast eine Mehrheit - findet jedoch, dass wir in diesem Fall das Gesetz nachführen sollten. Das empfehlen uns auch kantonale Steuerkommissäre, insbesondere beim StHG. Es ist dies ein Gebot der Gesetzestransparenz und der immer wieder geforderten und gepriesenen Bürgerfreundlichkeit unserer Rechtserlasse.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, wobei ich nochmals betone, dass er keine materielle Änderung bewirkt, sondern lediglich der Klarheit dient.

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