AB 274966
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-15
Wortprotokoll
Wir sind hier bei Artikel 12, also eigentlich beim Notrecht. Sie beklagen sich ein Stück weit zu Recht, dass es in sehr hohem Tempo vorwärtsgeht und dass wir innerhalb dieser drei Wochen verschiedene Vorschläge einreichen, die immer wieder an die geänderte Situation angepasst sind. Ich kann Sie insofern trösten, als wir eigentlich das ganze Jahr über am Samstagabend bei Sandwich und Pizza neue Gesetzestexte entworfen und Telefonkonferenzen mit betroffenen Kantonen geführt haben - das war unser Rhythmus. Sie haben darauf bestanden, dass Sie eingebunden werden möchten. Der Bundesrat hätte hier aufgrund der Verfassung die Möglichkeit gehabt, direkt mit Notrecht zu legiferieren. Wir hätten dann einen Partner weniger gehabt, nämlich das Parlament. Aber ich glaube, es ist richtig, dass wir diesen demokratischen Prozess so führen. Ich bitte Sie um Verständnis, wenn Sie nicht so viel Zeit haben, wie das sonst üblich ist. Ich glaube aber nicht, dass die Lösungen deswegen schlechter sein werden.
Nun vielleicht ein paar Vorbemerkungen zu diesem Härtefallartikel: Sie haben vorhin in der Debatte gesagt, das sei das einzige Instrument, das wir noch hätten. Das ist so selbstverständlich nicht richtig, denn wir haben daneben auch die ganzen Massnahmen im Lohnbereich - Arbeitslosenversicherung, Kurzarbeitsentschädigung, EO-Entschädigung -, und diese decken doch bei den meisten Betrieben 50 Prozent oder mehr der Kosten. Wenn Sie die Situation mit anderen Ländern vergleichen, dann müssen Sie dieses stabile Element mitberücksichtigen. Dieses Element funktioniert, und das ist wesentlich und wichtig. Daneben haben wir für den Bereich der gesellschaftlichen Elemente Kultur und Sport [PAGE 2562] separate Lösungen, die ebenfalls bereits greifen. Wir sprechen hier also nur noch über Härtefälle bei Unternehmungen. Diese sind selbstverständlich wichtig, Sie haben dabei aber auch den übrigen Teppich, der gelegt ist, zu berücksichtigen.
Nun schlagen wir Ihnen in diesem Artikel 12 eigentlich ein Konzept des Bundesrates vor, das meiner Meinung nach als Ganzes zu beurteilen und auch grosszügiger ist und mehr Möglichkeiten bietet als die Detailanträge, die Sie jetzt beraten. Das Konzept des Bundesrates sieht vor, den Betrag zu erhöhen. Wir tun dies bewusst im Gesetz, damit Sie über eine allfällige nächste Erhöhung wieder mitbestimmen können. Hier stellt sich die Frage: Genügen die 1,5 Milliarden Franken, die wir Ihnen zusätzlich beantragen, oder braucht es mehr, wie dies der Minderheitsantrag Ryser verlangt?
Ich schliesse nicht aus, dass wir noch einmal mehr Geld brauchen, wenn weitere Massnahmen kommen. Ich denke aber, dass das, was wir Ihnen vorschlagen, für die nächsten Monate reichen sollte. Wenn es dann mehr brauchen würde, wäre es richtig, dass wir mit Ihnen wieder darüber beraten würden, wie diese Mehrmittel eingesetzt werden sollen. Denn dann gibt es vielleicht neue Ansprüche und neue Lücken, die entstehen, und dies müsste ebenfalls wieder diskutiert werden. Daher sollten Sie jetzt auf eine Erhöhung verzichten - so gern ich eigentlich einen Blankocheque habe. Aber wenn wir noch mehr Geld ausgeben müssen, dann ist es richtig, dass Sie mitentscheiden, wie und wofür dieses eingesetzt werden soll. Mit der Erhöhung, die wir Ihnen vorschlagen, kommen wir also über die nächste Runde. Das ist der erste Zweck des Konzepts: die Erhöhung des Betrags.
Diesen höheren Betrag unterteilen wir dann in zwei Pakete: 750 Millionen Franken fliessen in das Härtefallprogramm, und daran haben sich die Kantone zu einem Drittel zu beteiligen, wie das auch bisher der Fall war. Wir fahren also weiterhin den Kurs, dass Härtefälle Sache der Kantone sind, dass sie über die Kantone abzuwickeln sind und dass die Kantone sich daran zu beteiligen haben. Dann folgt das neue Element: Wir beantragen Ihnen weitere 750 Millionen Franken als Reserve des Bundes, der damit eingreifen kann, wenn diese Lücken, die Sie hier heraufbeschworen haben, entstehen. Diese 750 Millionen Franken des Bundes sind an eine Lockerung der Zweckbestimmung gekoppelt. Sie sind also nicht an eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent, sondern an andere Elemente gebunden, die wir aber zusammen mit den Kantonen noch definieren müssen.
Daher ist der Minderheitsantrag I (Badran Jacqueline), der hier schon festschreibt, nach welchen Kriterien die Ausschüttung stattzufinden hat, nicht eine Lockerung, sondern aus unserer Sicht eine Einengung. Wir beantragen Ihnen diese Reserve von 750 Millionen Franken plus eine allgemeine Lockerung. Diese müssen wir mit den Kantonen noch definieren. Wir werden dazu eine Verordnung machen, die Sie dann beraten können. Aber unser Konzept - das würde ich jetzt einmal für uns beanspruchen, Frau Badran - fliegt etwas höher als Ihres. Sie sind bereits wieder daran, die Details zu regulieren, und wir möchten hier genau in Ihrem Sinne Freiheiten schaffen, damit wir zusammen mit den Kantonen diese Schwergewichte bilden können. Ich bin absolut einverstanden: Eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent als einziges Kriterium für Härtefälle wird der Situation nicht gerecht. In vielen Fällen wird es zwar die Probleme lösen, und dieses Programm stocken wir auf. Aber wir schaffen daneben eben noch diese Freiheiten, um hier entsprechend einzugreifen.
Das Konzept des Bundesrates mit dieser Erhöhung der Härtefallbeiträge, der Aufteilung der Kredite auf die Kantone und den Bund sowie der gleichzeitigen Lockerung ist, so glaube ich, für die nächste Phase richtig und entscheidend.
Worauf wir auch aufpassen müssen: Wir sind darauf angewiesen, dass wir die Gesuche rasch abhandeln können, damit die Mittel entsprechend fliessen. Das passiert in 26 Kantonen, und dafür muss Fachpersonal zur Verfügung gestellt werden. Also sollten wir uns davor hüten, zu kompliziert zu werden. Wir brauchen Richtlinien, die klar erkennbar sind, die transparent sind und die man nachvollziehen kann. Je mehr wir uns aber in den Details verlieren, desto gefährlicher wird das in Bezug auf die Auslegeordnung, und umso länger kann es dann dauern. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem Konzept, das wir Ihnen in Artikel 12 vorlegen, eine Lösung haben, die dann auch umgesetzt werden kann. Wir meinen, dass dies dazu führt, dass die Mittel relativ rasch ausbezahlt werden können. Diese Lösung gewährleistet aber auch, dass die Einzelgesuche angeschaut werden können und dass zudem eine Beratung stattfinden kann.
Das ist das Konzept des Bundesrates. Ich meine, es wird der Situation gerecht, und ich würde Sie dazu ermuntern, nicht weiter in die Details zu gehen. Frau Badran hat mit ihren Minderheitsanträgen nicht unrecht. Sie sind unserer Meinung nach aber zu kompliziert und weniger flexibel als das, was der Bundesrat Ihnen vorschlägt. Wir werden in den nächsten Wochen Flexibilität brauchen, um auf all die Besonderheiten, die in den Kantonen existieren, Rücksicht nehmen zu können.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, überall dem Bundesrat zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.