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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-10-02

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Hier haben wir einen Punkt, den wir in der Eintretensdebatte schon verschiedentlich gestreift haben. Es ist derjenige Punkt, der im heutigen System wahrscheinlich die wesentlichste Verbesserung mit sich bringt. Es geht darum, dass der Eigenmietwert auf einer Höhe von 60 Prozent des Marktmietwertes festgelegt werden soll, während die Minderheit auf zwei Drittel gehen möchte. Kurz zu den finanziellen Auswirkungen: Die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit macht etwa 80 Millionen Franken aus; die Ausfälle bei der Mehrheit betragen 140 Millionen Franken, bei der Minderheit wären es 60 Millionen Franken.

Wir haben zu dieser Regelung die Kantonsvertreter angehört. Sie haben sich grundsätzlich mit diesem System einverstanden erklärt. Sie haben nachher gewisse Vorbehalte insofern angebracht, als sie ausgeführt haben, dass nicht überall diese 60 Prozent einfach auf den bestehenden Werten aufgerechnet werden könnten, weil nicht überall vom Marktmietwert ausgegangen wird.

Wenn Sie diesem System mit dem Marktmietwert als Grundlage zustimmen, wird es in einigen Kantonen zu entsprechenden Veränderungen kommen. In wenigen Kantonen wird das Niveau etwas angehoben; in anderen Kantonen wird es gesenkt werden müssen. Deshalb ist es auch ausserordentlich schwierig, die Auswirkungen auf die Kantons- und Gemeindesteuern zu beurteilen. Schätzungsweise geht man von einem Betrag von insgesamt 300 Millionen Franken aus, wobei aber nicht alle Kantone gleichmässig betroffen sind. Die Kantone werden je nach heutigem System und je nach heutiger Höhe der Bewertung unterschiedlich betroffen.

Ihre Kommission hat die Auffassung vertreten, dass hier ein klarer Grundsatz gefällt werden sollte, indem man 60 Prozent des Marktmietwertes als massgebend festlegt. Wir sind uns bewusst, dass in diesem System verschiedene Anpassungen erforderlich sind. Die vorgeschlagene Regelung wäre aber eine klare Ausgangslage, die auch ins Steuerharmonisierungsgesetz aufgenommen würde.

Ich bitte Sie, nachdem das System als solches nicht bestritten ist, sondern nur die Höhe des Eigenmietwertes, diesem System in der Version der Mehrheit zuzustimmen.