Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-12-15
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-15
Wortprotokoll
In diesem zweiten Block haben wir gesamthaft fünf Minderheiten. Gerne gehe ich sie Schritt für Schritt durch.
Die Minderheit I (Badran Jacqueline) ist bei Absatz 1bis. Hier geht es gerade um den Punkt, der von Frau Badran aufgegriffen wurde. Die Frage lautet: Soll als zusätzliches Kriterium neben dem Umsatz in das Bundesgesetz geschrieben werden, dass auch die Fixkosten berücksichtigt werden? Wir möchten Ihnen hier auch auf Bitten der Kantone beantragen, das nicht ins Bundesgesetz zu schreiben.
Die Kantone können das selbstverständlich bei ihren Härtefallregelungen vorsehen. Es geht ja hier in erster Linie um kantonale Härtefallregelungen, wir machen einfach das Bundesgesetz für den Bundesanteil dazu. Aber primär sind die Kantone für die Härtefallregelungen verantwortlich. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir das den Kantonen nicht vorschreiben. Wenn gewisse Kantone die Fixkosten als Kriterium hinzunehmen möchten, dann können sie das selbstverständlich tun, das ist nicht verboten.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung und vielen Regierungsräten möchte ich Sie aber bitten, das nicht aufzunehmen. Sie müssen sich vorstellen: Es geht hier um Zehntausende von Gesuchen, die von Staatsangestellten oder von Wirtschaftsprüfern, die jetzt neu eingestellt wurden, abgearbeitet werden müssen. Es geht auch darum, dass die Hilfen schnell zu den bedürftigen Firmen kommen. Wenn Sie das zu kompliziert machen, dann wird es auch entsprechend schwieriger werden.
Ich bitte Sie, primär meiner Minderheit II zu folgen - gemäss Bundesrat und Ständerat, die das eben streichen möchten - und dann in zweiter Linie der Mehrheit, wo aber dieser Fixkostenanteil immer noch drin ist. [PAGE 2560]
Weiter haben wir bei Absatz 2bis eine Anpassung, die unbestritten ist. Ich glaube nicht, dass hier der Bundesrat festhalten wird.
Dann haben wir bei Absatz 3 eine Minderheit Badran Jacqueline. Frau Badran möchte auch hier zusätzliche Kriterien im Gesetz festschreiben. Die Umsatzschwelle soll von 10 auf 20 Prozent erhöht werden. Auch hier bitte ich Sie, bei der einfachen Regulierung zu bleiben, wie sie jetzt gemäss Bundesrat, Nationalrat und Ständerat im Gesetz steht, nämlich: "Der Bund kann im Sinne einer Härtefallregelung A-Fonds-perdu-Beiträge an die betroffenen Unternehmen ausrichten." Alles andere soll, schlage ich Ihnen vor, nicht auf Bundesebene reguliert werden. Die Kantone können entscheiden, wer das erhalten soll, bis zu welchem Umsatz und bis zu welcher Höhe an ungedeckten Fixkosten, wenn sie das denn möchten.
Meine nächste Minderheit ist in Absatz 5. Hier geht es um jene Kantone, die bereits im November Gelder ausbezahlt haben. Diese gingen zum Beispiel an Hotels oder an Restaurants, die geschlossen werden mussten. Gemäss dem Antrag des Bundesrates sollen diese Kantone Entschädigungen erhalten, um sie an die entsprechenden Betriebe weiterzugeben. Der Bundesrat beantragt Ihnen, dass er die Anspruchsvoraussetzungen für die Unternehmen nach diesem Artikel lockern kann, wenn er rückwirkend auf den 1. November Gelder auszahlt.
Wir möchten Ihnen beantragen, dass der Bundesrat nach diesem Artikel Härtefallmassnahmen für die Unternehmen gewährt. Dem Bundesrat soll die Kompetenz nicht übertragen werden, jene Bestimmungen, welche wir im Gesetz eben schon festgeschrieben haben, wieder aufzuweichen. Das wäre eine Ungleichbehandlung der Fälle zwischen dem 1. November und 18. Dezember, wo die Schlussabstimmung stattfindet, im Vergleich zu den neuen Fällen ab dem 18. Dezember respektive ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zuzustimmen.
Die letzte Minderheit finden Sie bei Absatz 6. Frau Ryser möchte hier den Härtefallbetrag von 750 Millionen Franken, der neu hinzukommt, auf 2 Milliarden Franken erhöhen. Das ist also mehr als eine Verdoppelung. Wir bitten Sie hier, beim neuen Antrag des Bundesrates zu bleiben. Wir sind überzeugt, dass der Bundesrat, falls es mehr Gelder bräuchte, immer noch im März mit Anträgen in die Session kommen könnte. Ich würde Ihnen empfehlen, hier nicht auf Vorrat Gelder zu sprechen.