Lexipedia

Friedli Esther · Nationalrat · 2020-12-15

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-15

Wortprotokoll

Wir kommen jetzt noch zu den letzten Artikeln. Bei Artikel 15 Absatz 1 geht es um Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Im Frühling wurde hier eine befristete Lösung gefunden, die den Selbstständigerwerbenden einen Tagessatz ermöglichte. Die Regelung ist im September ausgelaufen. Im Rahmen der Beratung des Covid-19-Gesetzes in der Herbstsession haben wir uns darauf geeinigt, dass als Basis der Berechnung eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 gelten solle. Aufgrund der aktuellen Situation und der Massnahmen des Bundesrates beantragt Ihnen[NB]Ihre[NB]Kommission - das Stimmenverhältnis war 14 zu 10 Stimmen -, diesen Satz anzupassen und auf 40 Prozent zu senken. Damit werden mehr Selbstständigerwerbende, die aufgrund der Massnahmen im Moment betroffen sind, bezugsberechtigt. Die daraus resultierenden Kosten konnten aufgrund der kurzen Zeit nicht abschliessend eruiert werden. Wir haben es vorhin gehört: Die Verwaltung hat heute Morgen ausgeführt, dass dies zwischen 1,5 und 2 Milliarden Franken kosten würde.

Zu Artikel 17 Buchstabe f: Sie erinnern sich sicher alle an letzte Woche. Da haben wir bereits wieder darüber abgestimmt. Das Stimmenverhältnis betrug 97 zu 97 Stimmen. Der Präsident folgte der Minderheit, und deshalb war es wieder am Ständerat, einen Entscheid zu fällen. Der Ständerat hält nun an seinem ursprünglichen Entscheid fest und möchte auf die rückwirkende Inkraftsetzung verzichten. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen erneut mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, hier dem Ständerat zu folgen und auf diese rückwirkende Inkraftsetzung zu verzichten. Wir haben Ihnen dies bereits die letzten Male so empfohlen. Eine rückwirkende Inkraftsetzung würde bedeuten, dass unter Umständen Personen mit befristeten Arbeitsverträgen, die bereits keinen Arbeitsvertrag mehr haben, darunterfallen. Dies würde einen grossen administrativen Aufwand bedeuten. Die Minderheit Fivaz Fabien beantragt Festhalten an der Version des Nationalrates.

Dann komme ich noch zum letzten Thema. Aufgrund der neuesten Entwicklungen haben wir in der Kommission das Thema der Entschädigung der Kurzarbeit nochmals neu behandelt. Die aktuellen Betriebsschliessungen und einschneidenden betrieblichen Massnahmen treffen vor allem Branchen, bei denen tiefe Löhne vorherrschen. Denken wir an den Detailhandel, an die Gastronomie, an Fitnesscenter oder an andere Dienstleistungsberufe. Viele Arbeitnehmende in diesen Berufen können kein Homeoffice machen und müssen in die Kurzarbeit geschickt werden. Zudem müssen sie aufgrund der aktuellen Gegebenheiten der Kurzarbeit auch zustimmen, der Arbeitgeber kann dies anordnen. Werden bei tiefen Einkommen bei der Kurzarbeit die Löhne um 20 Prozent gekürzt, erhalten viele einen Betrag, von dem sie kaum noch leben können.

Wir haben daher in der Kommission verschiedene Varianten diskutiert, wie wir die unteren Einkommen stützen können. Die Kommission ist klar der Meinung, dass bei diesen unteren Einkommen Handlungsbedarf besteht. Im Sinne einer befristeten Überbrückung empfiehlt Ihnen die Kommission, dass die tiefen Löhne um weniger als 20 Prozent gekürzt werden. Wir beantragen Ihnen nun mit 24 Stimmen bei 1 Enthaltung eine neue Bestimmung, für die als Basis der Mindestlohn gemäss Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie gilt. Dieser liegt aktuell bei 3470 Franken. Die Idee [PAGE 2568] ist, dass, aufgerechnet auf ein 100-Prozent-Pensum, bei der Kurzarbeit niemand unter diesen Betrag fällt. Wer also 3470 Franken verdient, erhält bei Kurzarbeit 100 Prozent ausbezahlt. Um[NB]mögliche[NB]Schwelleneffekte zu verhindern, werden nun[NB]in[NB]einer Lohnspanne von 3470 bis 4340 Franken die[NB]Beträge anteilsmässig leicht angehoben. Die Löhne ab 4340 Franken werden zu regulären Sätzen berechnet und abgegolten.

Der Vertreter des SECO hält eine solche Variante für klar und umsetzbar. Sie bringt vor allem den Vorteil, dass sie nur die unteren Einkommen stützt. Eine Variante mit einem sogenannten Sockelbeitrag von zum Beispiel 4000 Franken zu 100 Prozent würde bedeuten, dass auch bei allen hohen Einkommen die Kurzarbeitsentschädigung angehoben wird. Bei den höheren Einkommen sieht die Kommission jedoch keinen Handlungsbedarf.

Ich bitte Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.