Schilliger Peter · Nationalrat · 2020-12-15
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-15
Wortprotokoll
Ihre Finanzkommission hat dieses Bundesgesetz an den Sitzungen vom 7. Oktober und 13. November dieses Jahres vertieft beraten. Mit diesem Bundesgesetz will der Bundesrat den gesetzlichen Auftrag erfüllen, die Aufgaben des Bundes, deren Erfüllung und die Organisation der Bundesverwaltung regelmässig zu überprüfen. Im Sommer 2018 verabschiedete er ein Massnahmenpaket, mit dem die Effizienz gesteigert und Ausgabenbindungen gelockert werden sollen. Im September 2019 hat er die Vernehmlassung zu den vorliegenden Massnahmen eröffnet. Die Vorlage ist insgesamt auf breite Zustimmung gestossen. Deshalb unterbreitete er dem Parlament die vorliegende Botschaft. Nebst Massnahmen zur Effizienzsteigerung im Hoch- und Tiefbau, in der Informatik und [PAGE 2570] bei Publikationen, mit denen Einsparungen von rund 50 Millionen Franken pro Jahr erzielt werden, umfasst das Paket 36 weitere konkrete Vorhaben oder Prüfanträge. Für die grosse Mehrzahl dieser Massnahmen besteht kein Gesetzgebungsbedarf.
Im Rahmen der vorliegenden Botschaft geht der Bundesrat sechs Vorhaben an, die eine Änderung von Bundesgesetzen erfordern: 1. Aufhebung von Gesetzesgrundlagen für die Gewährung von Bürgschaften in der Kultur- und Umweltpolitik; 2. Neuregelung der Finanzierung der amtlichen Vermessung; 3. Verpflichtung der für Subventionen zuständigen Behörden - Subventionsbehörden - zur Erstellung von schriftlichen Prüfkonzepten; 4. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veranlagung der Tabaksteuer nach Ermessen; 5. Änderungen der Indexierung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF); 6. Einführen von Pauschalen bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung.
Die Massnahmen werden den Bundeshaushalt insgesamt entlasten. Das Ausmass der Entlastungen ist indes offen; es ist stark von der Entwicklung der Teuerung abhängig. So soll die Einlage in den BIF neu so ausgestaltet werden, dass sie nicht schneller wächst als die Einnahmen des Bundes. Für die Indexierung der Einlagen des Bundes und der Kantone in den BIF wird deshalb neu die Teuerung nach dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) und nicht mehr der Bahnbau-Teuerungsindex (BTI) verwendet. Traditionsgemäss entwickelt sich der BTI schneller als der LIK. Allerdings hat sich die Wachstumsdifferenz in jüngster Zeit verkleinert. Ich kürze mein Votum: Der Bundesrat wird jährlich in der Botschaft zur Staatsrechnung über den Stand der Umsetzung der strukturellen Reformen berichten.
Das Eintreten war in der Kommission unbestritten. Aufgrund der Mitberichte der Kommission für Rechtsfragen hat die Finanzkommission einstimmig beschlossen, die Artikel 7 und 8 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in eine separate Vorlage, Entwurf 2, auszugliedern. Auf diesen soll eingetreten werden, dann soll er jedoch zur Vorberatung an die RK-N zurückgewiesen werden.
Zwei Minderheiten Wettstein wollen im Eisenbahngesetz und im Bahninfrastrukturfondsgesetz am bestehenden Gesetz festhalten. Die Argumente wird Ihnen Nationalrat Wettstein vortragen. Die Finanzkommission hat beide Minderheitsanträge mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die Finanzkommission mit 24 Stimmen einstimmig die Zustimmung.
Ich fasse zusammen: Die Kommission empfiehlt Ihnen beim Entwurf 1, auf diesen einzutreten und in der Detailberatung alle Minderheitsanträge abzulehnen sowie ihn in der Gesamtabstimmung anzunehmen. Beim Entwurf 2 empfiehlt sie Ihnen, Eintreten und Rückweisung zur Vorberatung an die zuständige Kommission zu beschliessen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.