Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-10-02
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-10-02
Wortprotokoll
Ich muss dazu eine Bemerkung machen, denn wir haben über diese Frage sehr viel diskutiert. Ich bin froh, dass sich Herr Pfisterer immer mit der Frage befasst hat, wie wir diese Bestimmung mehrheitsfähig machen und z. B. bereits in der Verfassung gewisse Sicherheiten einbauen können. Er hat diesbezüglich Spuren hinterlassen, und das macht das Ganze mehrheitsfähiger.
Aber hier muss ich einfach sagen, dass es um eine Frage geht, die nicht die gleiche Qualität wie der übrige Finanzausgleich hat. Wir haben vorhin über den Härteausgleich gesprochen; dieser ist politisch, und auch die Argumentation war entsprechend politisch. In die Bilanz nehmen wir jene Dinge hinein, welche die Ressourcenverteilung betreffen. Das eine ist der horizontale Ressourcenausgleich von den stärkeren zu den schwächeren Kantonen, das andere sind vertikal die Abgeltungen vonseiten des Bundes für ganz besondere Lasten, also für den sozio-demographischen und den geographisch-topographischen Lastenausgleich. Das sind objektive Fakten.
Bei den Abgeltungen für die interkantonale Zusammenarbeit geht es um etwas anderes, nämlich darum, dass der eine Kanton einen Beitrag an die Leistungen eines anderen bezahlt. Das ist in sich ausgewogen; er soll ja nicht mehr zahlen, als er davon profitiert, und umgekehrt. Das ist ein Netz, das erst langsam entsteht; Sie könnten das am Anfang noch gar nicht rechnen, weil es das zum Teil noch gar nicht gibt, sondern das entsteht erst schrittweise. Weil es dort um Leistungen und Entgelt für Leistungen geht, kann man das nicht gleich beurteilen wie das andere, das in die Breite geht.
Wir müssen halt versuchen, das auch den Aargauerinnen und Aargauern sachlich zu erklären.
Ich muss hier gegenüber Herrn Pfisterer noch eine unterschiedliche Meinung äussern: Ich habe auch noch ein Aargauer Bürgerrecht und empfinde das als eine starke und nicht als schwache Ressource.