Aebi Andreas · Nationalrat · 2020-12-16
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16
Wortprotokoll
Ich eröffne die Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung und begrüsse Sie herzlich. Die Mitglieder beider Räte sind reglementsgemäss zur heutigen Sitzung eingeladen worden. Ich stelle fest, dass die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates anwesend ist. Die Vereinigte Bundesversammlung ist somit verhandlungs- und beschlussfähig.
Sie erhalten für die Wahlen in die eidgenössischen Gerichte fünf nummerierte Wahlzettel. Die Nummern der Wahlzettel entsprechen den Nummern auf den Wahlvorschlägen, die Ihnen vorliegen. Für alle Wahlen werden nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen, als Sitze frei sind. Deshalb konnten die Wahlzettel nach Artikel 137 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vorgedruckt werden.
Bitte beachten Sie die speziellen Regeln für die Wiederwahl. Als Wahlzettel dient eine Namenliste der sich zur Verfügung stellenden Mitglieder. Nach Artikel 136 des Parlamentsgesetzes können Sie Kandidierende auf den Wahlzetteln streichen. Zusätzliche Namen bleiben aber unberücksichtigt. Wahlzettel, auf denen alle Namen gestrichen sind, bleiben gültig und zählen für die Berechnung des absoluten Mehrs. Ich bitte die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler, die Wahlzettel zu verteilen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Zettel nur am Platz abgegeben werden. Nachträglich werden keine Zettel mehr verteilt.
Vor der Behandlung der Wahlgeschäfte verabschieden wir heute den ehemaligen Präsidenten des Bundesstrafgerichtes, Herrn Andreas Keller, und den Präsidenten des Bundesgerichtes, Herrn Ulrich Meyer.
Andreas Keller gehört zu den Pionieren des Bundesstrafgerichtes. Er hat seine Tätigkeit am 1. April 2004 als Richter in der Beschwerdekammer aufgenommen. Gemeinsam mit zehn weiteren Richterinnen und Richtern hat er mit Enthusiasmus, Leidenschaft, Idealismus und persönlichem Engagement ein neues Gericht aus der Taufe gehoben und entscheidend geprägt.
Herr Keller wurde 1952 geboren. Sein Studium absolvierte er an der Universität Freiburg, wo er 1976 das Lizenziat der Rechtswissenschaften erlangte. 1979 wurde er zum Doktor promoviert, 1981 erwarb er in St. Gallen das Anwaltspatent, dann arbeitete er dort während drei Jahren in einem Treuhandbüro. Im Anschluss daran war er Gerichtsschreiber am Bezirksgericht und am Kantonsgericht St. Gallen, wo er seine Affinität zum Strafrecht entdeckte. Von 1991 bis 2004 amtete er als Staatsanwalt im Kanton St. Gallen, bis er 2004 das Amt als Bundesstrafrichter antrat.
Herr Keller liebte nicht nur die Strafjustiz, sondern auch die organisatorischen Herausforderungen der Justiz. Ab 2004 war er Vizepräsident des Bundesstrafgerichtes, und ab 2010 stand er für vier Jahre dem Gesamtgericht als Präsident vor. In diese Zeit fielen die Planung und der Umzug in das eigens für das Bundesstrafgericht erstellte beziehungsweise restaurierte Gebäude, in den Palazzo di Giustizia in Bellinzona.
Bundesstrafrichter Keller zeichnete sich durch seine hervorragenden juristischen Kenntnisse, sein analytisches Denken und seine Kollegialität aus. Auch war er ein wichtiger Gesprächspartner im Austausch von Fachwissen. Neben der Rechtsprechung engagierte er sich in Expertenkommissionen bei verschiedenen Rechtsetzungsprozessen, arbeitete an Fachbüchern mit, publizierte in Fachzeitschriften Artikel, war Dozent in Studiengängen für angehende Juristen und Juristinnen sowie Referent an Fachtagungen. Zudem war er Mitglied der Anwaltsprüfungskommission des Kantons St.[NB]Gallen.
Andreas Keller hat es stets genossen, bei der Arbeit in den unterschiedlichen Kulturen der Schweiz daheim zu sein. Nun verlässt er den Kanton Tessin nach beinahe siebzehn Jahren und kehrt in seinen Heimatkanton St. Gallen zurück, um den wohlverdienten Ruhestand zu geniessen. Er wird dem Gericht nach seinem altersbedingten Ausscheiden fehlen. Im Namen der Bundesversammlung bedanke ich mich ganz herzlich bei Herrn Bundesstrafrichter Keller für seinen jahrelangen Einsatz am Bundesstrafgericht und wünsche ihm in seinem wohlverdienten Ruhestand alles Gute! (Grosser Beifall)
Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer absolvierte sein Rechtsstudium an der Universität Bern. Er erwarb 1979 das Fürsprecherpatent und 1984 das Doktorat. 1993 habilitierte er sich an der Universität Zürich, wo er Titularprofessor wurde.
Ulrich Meyer war von 1979 bis 1981 im Bundesamt für Justiz tätig. Von 1981 bis 1986 war er Sekretär bzw. Gerichtsschreiber am Eidgenössischen Versicherungsgericht. Per 1.[NB]Februar 1987 wurde er zum Mitglied des Versicherungsgerichtes gewählt, das er 1998 und 1999 präsidierte. Mit der Fusion von Versicherungsgericht und Bundesgericht im Jahr 2007 wurde Herr Meyer der Zweiten sozialrechtlichen Abteilung zugeteilt. Von 2013 bis 2016 war er Vizepräsident, seit 2017 Präsident des obersten Gerichtes der Schweiz.
Herr Meyer ist seit 1975 SP-Mitglied, doch die Unabhängigkeit der Justiz war ihm wichtig: "Recht ist nicht Politik", betonte er stets. Mit Bundesrichter Ulrich Meyer verlässt eine Persönlichkeit das Bundesgericht, die an unzähligen letztinstanzlichen Urteilen mitgewirkt hat, sei es, im Wortsinn federführend, als Referent, sei es als mitrichtendes Mitglied des Spruchkörpers. Nicht zuletzt hat Bundesrichter Ulrich Meyer unzählige junge Juristinnen und Juristen in das Handwerk der Urteilskunde und -redaktion eingeführt. Einen besonderen Stellenwert in seinem richterlichen Wirken hat das IV-Recht eingenommen. In diesem Bereich wird sein Einfluss auf die Rechtsprechung noch für Jahre spürbar bleiben. Eine lange Liste von Publikationen zeugt von seiner Schaffenskraft.
Sehr geehrter Herr Meyer, ich möchte Ihnen im Namen der Bundesversammlung ganz herzlich für Ihren jahrelangen Einsatz im Dienste des höchsten Gerichtes unseres Landes danken und wünsche Ihnen in Ihrem wohlverdienten Ruhestand alles Gute! (Grosser Beifall) [PAGE 2744]
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