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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2020-12-16

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens meiner Minderheit, den Wahlvorschlag der Gerichtskommission an die Gerichtskommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, dem Bundesgericht zu empfehlen, der Gerichtskommission zwei andere Personen für das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesgerichtes vorzuschlagen. Es geht der Minderheit insbesondere um das Vertrauen in unsere Institutionen und die Professionalität der Aufsicht.

Das Vertrauen der Bürger in unsere Institutionen ist der Grundpfeiler unserer rechtsstaatlichen Demokratie. Dazu gehört nicht nur das Vertrauen in das Parlament und in die Regierung, sondern ebenso das Vertrauen der Bürger in unsere Justiz. Das Vertrauen in die Justiz ist bedenklich angeschlagen, und die Ampeln stehen auf Dunkelorange. Ausdruck dieses angeschlagenen Vertrauens ist zum einen die Justiz-Initiative, die in den vergangenen Monaten durch mehrere Vorkommnisse zusätzlich Aufwind erhalten hat, zum andern haben einzelne Exponenten unserer höchsten Gerichte selbst mit dazu beigetragen, das Vertrauen in unsere Justiz zu ruinieren. Es geht also weit über die Affäre Lauber hinaus. Es geht nicht um Rechtsprechung, auch nicht um die richterliche Unabhängigkeit. Es geht heute um die Führung des obersten Gerichtes und damit um die administrative Aufsicht über die erstinstanzlichen Bundesgerichte.

Im Fokus steht heute also das Bundesgericht, dessen Präsidium und Vizepräsidium für die nächsten zwei Jahre neu zu besetzen sind. Wir - das Parlament - tragen die Verantwortung dafür, dass in diese wichtigen Positionen Personen gewählt werden, die die Voraussetzungen mit sich bringen, das erodierte Vertrauen in die Justiz wieder aufzubauen und zu konsolidieren. Zur Wahl stehen heute indessen zwei Personen, die verantwortlich dafür sind, dass das Vertrauen in die Justiz bzw. in die Professionalität des Bundesgerichtes überhaupt Schlagzeilen erhalten hat.

Als Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes und damit in Wahrnehmung der bundesgerichtlichen Aufsichtsfunktion über das Bundesstrafgericht hatten sie die Aufgabe, die in die Schlagzeilen geratenen Verhältnisse am Bundesstrafgericht zu klären. Das Ergebnis war eine Missachtung des parlamentarischen Auftrages, ein Aufsichtsbericht, der unter Missachtung rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien erstinstanzliche Richter mittels Publikation im[NB]Internet[NB]an den Pranger stellte und der sexistische Bemerkungen des Bundesgerichtspräsidenten offenbarte, die von den beiden weiteren Mitgliedern der Verwaltungskommission Zustimmung oder keine Ablehnung erfahren haben.

Nachzulesen ist alles in der Stellungnahme und im Schreiben unserer Geschäftsprüfungskommissionen. Das Bild, das sich ergeben hat, zeugt von Unprofessionalität in der Führung unseres obersten Gerichtes. Diese auch in den Medien aufgegriffene Unprofessionalität hat das Vertrauen in das Bundesgericht sabotiert, nicht nur in der Bevölkerung und in den unteren Instanzen; es hat vielmehr auch international zu einem Reputationsschaden geführt. Vom Vertrauen hängt indessen ab, inwieweit das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung als oberste Instanz respektiert wird. Zur Unprofessionalität dieser Mitglieder der Verwaltungskommission gehört auch, dass ihnen bei der Ausübung ihrer Aufsicht nicht aufgefallen ist, dass die Fifa-Fälle am Bundesstrafgericht zu verjähren drohten. Sie haben auch keine organisatorischen Massnahmen empfohlen. Im Nachgang alles nur dem Bundesstrafgericht oder gar der Bundesanwaltschaft in die Schuhe zu schieben, würde ebenfalls von Unprofessionalität zeugen und wäre ein weiterer Skandal.

Allen erstinstanzlichen Richterinnen und Richtern in den Kantonen wird von Beginn weg beigebracht, lieber einen schlechten Entscheid zu fällen, als eine Verjährung zuzulassen. Im Übrigen ist das Strafverfahren gegen die Mitglieder der Verwaltungskommission meines Wissens noch nicht abgeschlossen. Statt dass sich die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes bei allen betroffenen Bundesstrafrichterinnen und Bundesstrafrichtern entschuldigt, verschanzt sie sich hinter einem Rechtsgutachten. Dieses eilt der Verwaltungskommission auf den ersten Blick zu Hilfe, bestätigt aber, dass es Aufgabe der administrativen Aufsicht gewesen wäre, die Geschäftsführung auf ihre Ordnungsmässigkeit hin zu überprüfen und damit eine mögliche Verjährung zu verhindern.

Heute geht es darum, dass wir als Parlament die Verantwortung dafür tragen und es in der Hand haben, dass bei der Judikative wieder Ruhe einkehrt und das Vertrauen in die Professionalität unserer Justiz wiederhergestellt werden kann. Ein erster Schritt dazu ist, dass Personen die Führung des obersten Gerichtes übernehmen, die unbelastet von den genannten Querelen sind, und dass nicht Personen das Gericht weiterführen, die ihre Unprofessionalität bereits mehrfach unter Beweis gestellt haben.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen. Wenn Sie vor meinem Referat die Haltung der Fraktion schon festgelegt haben, bitte ich Sie, sie zu überdenken. Vertrauen kommt zu Fuss und geht zu Pferd.