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preparatory:AB 275103

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-16

Wortprotokoll

Nein, es ist verständlich, und es wäre bei uns ja gleich. Wenn es Schweizer Recht beträfe, würde das Schweizerische Bundesgericht dem Schiedsgericht sagen: Unsere Gesetzgebung besagt das und das. Das Schiedsgericht muss nicht zwingend das Bundesgericht anrufen, kann es aber tun, wenn eine Partei sagt, sie wolle eine Auslegung durch das Bundesgericht. Dann sagt das EU-Gericht: Unsere Gesetzgebung sagt das und das - weil das EU-Gericht glaubt, die Schweiz habe im EU-Markt, d. h. nicht in unserem Markt, sondern eben im EU-Markt, einen Verstoss begangen. Nachher erarbeitet entweder das Schiedsgericht eine Lösung, oder es gibt Ausgleichsmassnahmen. Das liegt abschliessend beim Schiedsgericht, und da ist die Schweiz wieder dabei. Von dem her ist es keine Unterwerfung.