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AB 275238

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16

Wortprotokoll

Indonesien ist das viertgrösste Land der Welt, es ist das grösste muslimische Land dieser Welt, und es geschehen gravierende Menschenrechtsverletzungen in diesem Land. In Indonesien soll ein neues Strafrecht eingeführt werden, das vorsieht, dass bei ausserehelichem Geschlechtsverkehr eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ausgesprochen wird, was gleichzeitig heisst, dass sämtliche gleichgeschlechtlichen Beziehungen verboten sind und ebenfalls mit einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Paaren, die einfach nur zusammenleben, ohne Geschlechtsverkehr, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Ein Blasphemiegesetz stellt praktisch jeden unter Strafe, der seine Religion, z. B. das Christentum, ausleben will. Man kann dafür bis zu vier Jahre Haft kassieren. Es gibt bereits zahlreiche christliche Vertreter, die jetzt in Indonesien im Gefängnis sitzen und wenig Hoffnung haben. Gemäss dem Länderbericht des Hilfswerks "Kirche in Not" ist in Indonesien die Situation derart gravierend, weil immer mehr islamistische und terroristische Gruppierungen sich in dieses Land zurückziehen und versuchen, sich dort auszubreiten. Neue Rechtsvorschriften zu Korruption verunmöglichen auch einen Kampf gegen die Korruption. So wurde die KPK - das war ursprünglich eine unabhängige Stelle gegen Korruption - zu einer reinen Regierungsabteilung umfunktioniert. Seither können missliebige Politiker einfach der Korruption beschuldigt werden, obschon sie vielleicht gar nicht die wirklich Korrupten sind.

Wenn nun ein Staat wie Indonesien die Schweiz um Hilfe ersucht, dann prüft man, ob eine doppelte Strafbarkeit vorliegt. Die Indonesier werden ja aber nicht einen Antrag stellen und sagen, man suche jemanden wegen eines Verstosses gegen das indonesische Blasphemiegesetz. Vielmehr werden sie einen Antrag stellen und sagen, man suche jemanden wegen Korruption, Geldwäscherei, vielleicht wegen Mord. Dabei wollen sie in Wirklichkeit etwas ganz anderes: Sie wollen missliebige Personen ausschalten.

Ich bin der Meinung, dass sich die Schweiz da nicht zur Handlangerin machen sollte. Sie sollte da nicht mitmachen. Indonesien ist zu wenig demokratisch und zu wenig gut entwickelt, als dass wir einen solchen Vertrag in Strafsachen eingehen dürften.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Europäerinnen und Europäer in Indonesien inhaftiert sind, unschuldige Personen, z. B. Jakub Skrzypski. Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er sich angeblich an revolutionären Aufständen in West Papua beteiligt habe. Das zeigt sehr gut, wie in Indonesien mit Menschenrechten, mit politischen Rechten und mit Andersdenkenden umgegangen wird. Ich glaube, es steht der Schweiz nicht gut an, sich da hineinziehen zu lassen.

Wir sollten uns da heraushalten und auf anderen Wegen versuchen, Indonesien in seiner Entwicklung zu helfen. Diese Entwicklung sollte darauf abzielen, dass die Menschenrechte und die Religionsfreiheit respektiert werden und dass gegen Korruption entschieden vorgegangen wird, sodass die Korrupten nicht noch korrupter werden.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen die Ablehnung dieses Abkommens bzw. Nichteintreten auf die Vorlage.