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Hegglin Peter · Ständerat · 2020-12-16

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16

Wortprotokoll

Die Mehrheit empfiehlt Ihnen, dem Bundesrat zuzustimmen. Der Bundesrat nimmt die Revision nämlich zum Anlass, die Vorgaben zu den Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen zu vereinfachen und klarer zu strukturieren. Für Aufwände und Investitionsausgaben, bei denen die Bundesversammlung und der Bundesrat keinen oder nur einen geringen Ermessensspielraum haben, werden weitere Ausnahmen von der Pflicht zur Einholung eines Nachtragskredits vorgesehen. Diese sollen dann als Kreditüberschreitungen behandelt werden. Das heisst, sie werden der Bundesversammlung nachträglich mit der Staatsrechnung zur Genehmigung unterbreitet. Das ist verwaltungsökonomisch sinnvoll und soll auch die Budgetqualität verbessern. Um Nachtragskredite zu vermeiden, neigen nämlich die Verwaltungseinheiten heute dazu, in ihren Aufwandschätzungen zu den Voranschlagskrediten gewisse Sicherheitsmargen einzubauen. Das hat in der Vergangenheit vielfach dazu geführt, dass es relativ hohe Kreditreste gab.

Ich komme zu den einzelnen Artikeln, zuerst zu Artikel 33, "Nachtragskredite": In Absatz 1 besteht die Pflicht des Bundesrates zur Einholung von Nachtragskrediten bei der Bundesversammlung. Das bleibt materiell unverändert, wir machen dort keine Lockerung. Auch Absatz 2 bleibt materiell unverändert. Der Bundesrat, das habe ich vorhin gesagt, muss auch weiterhin Nachtragskredite periodisch beantragen. Dies erfolgt wie bis anhin zweimal pro Jahr. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung jeweils den Nachtrag I zusammen mit der Botschaft zur Staatsrechnung und den Nachtrag II zusammen mit der Botschaft zum nächsten Voranschlag. Daneben können der Bundesversammlung aus verfahrenstechnischen und politischen Gründen weiterhin Einzelbotschaften zu besonders gewichtigen Nachtragskrediten unterbreitet werden. Ausnahmen von der Pflicht, Nachtragskredite einzuholen, waren bisher in Absatz 3 geregelt. Das ist jetzt neu in Artikel 36 geregelt.

Artikel 34 regelt die dringlichen Nachtragskredite. Absatz 1 regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zu den dringlichen Nachtragskrediten. Auch hier entspricht Absatz 1 dem bisherigen Artikel. Materiell ändert sich auch hier an der Kompetenz der Finanzdelegation nichts, auch die ist nach wie vor dabei. Absatz 2 knüpft am geltenden Artikel 34 Absatz 2 an. Die Kreditüberschreitung wird aber nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Dadurch werden die Vorgaben zu den Nachtragskrediten und diejenigen zu den Kreditüberschreitungen sauber unterschieden und sind damit leichter verständlich.

Zu den Begrenzungen der Nachtragskredite, dies entspricht dem bisherigen Artikel 37: Da die Nachtragskredite in den Artikeln 33 und 34 neu geregelt werden, gibt es hier aus systematischen Gründen eine Verschiebung; materiell bleibt es gleich.

Auch bei den Kreditüberschreitungen in Artikel 36 liegt eine Neuregelung vor. Der Bundesrat möchte, dass man dort, wo man keinen Handlungsspielraum hat, wo es gesetzliche Bestimmungen gibt, durch die man verpflichtet ist, Ausgaben zu tätigen, nicht jedes Mal mit einem Nachtrag kommen muss. Ich erwähne hier zum Beispiel die Erträge der direkten Bundessteuer, an welchen die Kantone einen Anteil haben. Ich erwähne hier auch die Einlagen in die Spezialfonds Bahninfrastruktur und Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr. Wenn es zweckgebundene Einnahmen oder Ausgaben sind, sollte das in Zukunft nicht jedes Mal über Nachträge oder Botschaften zu Kreditüberschreitungen dem Parlament unterbreitet werden.

Zum Schluss noch das Beispiel des Asylwesens: Wir diskutieren jedes Mal im Budgetprozess die Annahmen, wie viele Asylsuchende wir haben werden und was die Kostenfolgen sein werden. Die Kostenfolgen ergeben sich aber aus gesetzlichen Bestimmungen. Es ist zum Teil müssig, über die Höhe der Beträge zu diskutieren, die in das Budget eingestellt werden müssen. Ich denke, es macht Sinn, wenn es nicht jedes Jahr oder sogar unterjährig Botschaften oder Benachrichtigungen an das Parlament braucht.

Die Kommission ist dem Entwurf des Bundesrates gefolgt, um die administrativen Aufwände möglichst gering zu halten, um Vereinfachungen vorzunehmen, wo wir materiell gar keinen Ermessensspielraum haben.

Ich empfehle Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.