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Engler Stefan · Ständerat · 2020-12-16

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-16

Wortprotokoll

Auch diese Motion befasst sich mit einer Mehrwertsteuer-Vereinfachung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für touristische Leistungserbringer in der Schweiz. Die Motion hat allerdings einen Umweg genommen. Nachdem der Ständerat die Motion angenommen hatte, hat der Nationalrat sie in einem Punkt abgeändert, dann aber doch mit 126 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die vorberatende Kommission, die WAK, hat sich jetzt mit dieser umformulierten Motion auseinandergesetzt und beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vom Nationalrat beschlossene Fassung anzunehmen.

Lassen Sie mich nochmals kurz erklären, worum es geht. Mit dieser Motion soll es einfacher werden, attraktive touristische Produkte zu schnüren, überflüssige Mehrwertsteuerbürokratie abzubauen und dadurch den unternehmerischen Spielraum für die touristischen Leistungserbringer zu erhöhen. Weiter soll - und das ist eine entscheidende Frage und eine Absicht, die wir in der Tourismuswirtschaft auch unbedingt umsetzen sollten - die Kooperation entlang der gesamten Wertschöpfungskette gestärkt werden, was, wie gesagt, von der Politik ja auch explizit gewünscht wird. Das soll zu mehr Wachstum und Beschäftigung führen und den Staat unter dem Strich kein zusätzliches Geld kosten.

Lassen Sie mich an einem Beispiel verdeutlichen, was hier erreicht werden soll. Aktuell kann ein Package - wir sprechen von einem touristischen Paket an Leistungen, einer Kombination von Leistungen und Produkten - insgesamt zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz angeboten werden, wenn mindestens 70 Prozent dieses Packages aus Leistungen bestehen, die einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Ein Beispiel ist eine Hotelübernachtung, die mit einem Skipass oder einer Bahnfahrt kombiniert wird. Weitere Beispiele sind Blumen mit einer Vase oder ein Geschenkkorb mit Lebensmitteln, der auch eine Flasche Wein enthält. Diese Kombinationen können als Package zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz besteuert werden, wenn die Nebenleistungen nicht mehr als 30 Prozent betragen.

In der Praxis wird der 30-Prozent-Anteil jedoch wertmässig schnell überschritten. Nehmen Sie noch einmal das Beispiel von vorhin: Selbst ein noch vergleichsweise kleines Package aus einer Hotelübernachtung in einer Destination zu 170 Franken und einem Skipass zu 79 Franken kann schon nicht mehr mit einer Steuervereinfachung gebildet werden, da der Skipass den Anteil von 30 Prozent am Gesamtpreis übersteigt. In diesem Fall müssen die verschiedenen Leistungen separat, nach unterschiedlichen Steuersätzen behandelt werden. Damit wird eine Kombination von Angeboten sowohl für den Anbieter als auch für die Kunden weniger interessant, da komplizierter und teurer.

An diesem Punkt setzt die Motion an. Mit einer Heraufsetzung der Grenze von 30 auf 45 Prozent können nämlich mehr Leistungen in ein Package inkludiert werden. In vielen Fällen kann damit ein Package überhaupt erst gebildet werden. Bestehende Angebotspakete wiederum können bei einer Annahme der Motion umfangreicher gestaltet werden. Der unternehmerische Spielraum bei der Bildung solcher Angebotskombinationen wird so vergrössert. Die Anbieter selber können mehr Leistungen mit einschliessen und werden nicht steuerlich dadurch ausgebremst, dass jede Teilleistung mehrwertsteuerrechtlich für sich abgerechnet werden muss.

Jetzt zur Korrektur, die der Nationalrat an der Motion vorgenommen hat: Unsere Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat wünschen, dass das Prinzip nur für den Ort der Leistung, also die Schweiz, gelten soll. Damit will der Nationalrat verhindern, dass bei Leistungsangeboten, von denen z.[NB]B. 55 Prozent im Ausland steuerfrei erbracht werden, die Gesamtleistung in der Schweiz steuerfrei erbracht werden könnte, also auch der Anteil von 45 Prozent, der im Inland erbracht wird, steuerfrei wäre. Ihre WAK findet diese Korrektur richtig. Es braucht also eine Inlandleistung, damit diese Leistungskombination entsprechend abgerechnet werden kann. Die Idee der Motion ist es nicht, die Leistungserbringer von Packages von der Mehrwertsteuer zu befreien. Das wäre ein fragwürdiges Steuerprivileg. Nein, die Idee war eine andere, nämlich die Wertschöpfungskette zu stärken, damit mehr Angebote konsumiert werden, was der Wirtschaft zugutekommt, was den Arbeitsplätzen zugutekommt und letztlich auch im volkswirtschaftlichen Interesse des Staates liegen sollte.

In dem Sinne bitte ich Sie namens der WAK, die abgeänderte Motion anzunehmen.