Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-20
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-20
Wortprotokoll
Ich danke für die Vorstellung des Geschäftes durch den Kommissionssprecher und die Kommissionssprecherin und will nicht wiederholen, was sie gesagt haben. Immerhin will ich hinzufügen, dass von den Massnahmen, welche das Departement im Nachgang zu dieser Affäre getroffen hat, nicht nur die GFM selber betroffen waren, sondern die KTU in der ganzen Schweiz. Wir haben bei allen KTU darauf hingewirkt, dass die Verwaltungsräte umgestaltet werden, insbesondere dass sie verkleinert werden. Es gab KTU, bei denen der Verwaltungsrat 30 bis 40 Mitglieder umfasste und mehr oder weniger einen Regionalrat darstellte, in dem sämtliche betroffenen Gemeinden vertreten waren. Das war das System, wie früher die Vertretung der betroffenen Gemeinden und deren Anliegen repräsentiert wurden. Heute haben wir ein anderes System, in dem die Regionen bei den öffentlichen Bahnunternehmen Bestellungen aufgeben und sagen können, wie sie bedient werden wollen, und dafür auch bezahlen. Diese Verkleinerung und Professionalisierung der Verwaltungsräte - wo Kriterien eingeführt wurden, die nicht mehr regional- oder gar parteipolitisch motiviert waren, was vorher gang und gäbe war - ist nicht nur gut aufgenommen worden. Es brauchte zum Teil eine harte Auseinandersetzung mit den KTU, bis das akzeptiert wurde.
Zusätzlich wollen wir auch die Bundesbeteiligungen an den KTU überprüfen. Im vorliegenden Fall geht es um eine Beteiligung von 26,9 Prozent. Es gibt andere KTU, an welchen wir mit bis zu 70 Prozent beteiligt sind, z. B. die Furka-Oberalp-Bahn. Wir wollen auch überprüfen, wie und ob der Bund im Verwaltungsrat dieser KTU vertreten sein soll. Das ist sehr schwierig; wir sind noch daran, das zu überprüfen. Der Fall GFM hatte also Auswirkungen auf unsere Politik gegenüber allen KTU in der ganzen Schweiz.
Was die einzige Differenz zwischen Bundesrat und Kommissionsmehrheit betrifft, möchte ich Folgendes sagen: Wir haben Verhandlungen mit dem Kanton Freiburg aufgenommen, und dieser wollte zunächst eine Beteiligung des Bundes von 50 Prozent. Die Abmachung lautete dann auf ein Drittel zu zwei Dritteln. Der Grund ist der, dass wir uns im Umfang von einem Drittel an den Schäden beteiligen wollen; das ist politisch motiviert. Das ist eine politische Annahme, eine politische Verantwortung, um den öffentlichen Verkehr in dieser Region zu garantieren.
Die Mehrheit der Kommission hat jetzt auf den Aktienbesitz des Bundes abgestellt. Unseres Erachtens ist das kein taugliches Mittel, weil es keine Nachschusspflicht für die Aktionäre gibt. Wenn wir uns darauf einigen wollten, müssten sich auch die Kleinaktionäre in diesem Umfang beteiligen. Aber wir gehen davon aus, dass sie das nicht tun müssen; sie haben keine Pflicht dazu. Ganz abgesehen davon: Diese Kleinaktionäre, die vorher als "lachende Dritte" bezeichnet wurden, sind Eisenbahn-Fans, Leute mit einer Modelleisenbahn im Keller, die sich hier aus Freude mit einer Aktie beteiligt haben. Diese Aktie haben sie nicht an der Börse gekauft. Wir können diese Kleinaktionäre nicht verpflichten, sich hier zu engagieren.
Wir können auch die Kantonalbank nicht dazu verpflichten. Es wäre immer praktisch, eine Bank zu verpflichten. Aber die Bank ist nur ihrem eigenen Aktionariat, ihren eigenen Aktionären, gegenüber verantwortlich, wenn sie einen Schaden eingefahren hat. Aber das ist hier nicht der Fall. Hier hat das Bahnunternehmen einen Schaden eingefahren; die Bank hat sich nicht am Immobilienbesitz beteiligt. Die Bank hat zudem all die Darlehen, die sie den GFM gegeben hat, rechtzeitig zurückverlangt und auch zurückerhalten. Es gibt also keinen Rechtstitel, um hier die Bank zu verpflichten.
Wie gesagt sind wir in Verhandlungen zur erwähnten Beteiligung von einem Drittel zu zwei Dritteln gelangt. Das ist das Ausmass der politischen Verantwortung, die wir hier übernehmen wollen.
Ich ersuche Sie, unserem Entwurf zu folgen.