Steinemann Barbara · Nationalrat · 2020-12-16
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit und im Sinne des Bundesrates beantrage ich Ihnen hier die Ablehnung dieser Motion. In der Asylgesetzrevision wurde uns versprochen, dass die Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen abgeschlossen werden. Asylbewerber sollen auch nicht mehr die Asylstrukturen der Gemeinden belasten, sondern bis zum Abschluss des Verfahrens möglichst in den Unterkünften des Bundes verbleiben.
Warum brauchen Lehrmeister ausgerechnet Asylbewerber als Lehrlinge? Wir haben laut Statistik per 31. Oktober 2020 fast 50[NB]000 vorläufig Aufgenommene und ebenfalls per 31.[NB]Oktober 2020 fast 50[NB]000 anerkannte Flüchtlinge. Die meisten Vertreter beider Kategorien arbeiten nicht. Vorläufig Aufgenommene beziehen zu 87 Prozent Sozialhilfe. Die Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich beträgt 85 Prozent. Anerkannte Flüchtlinge verfügen sogar über ein dauerhaftes Bleiberecht. Die Arbeitgeber sollten sich, das wäre der Wunsch der Minderheit, auf diese Personen fokussieren. Es dürfte den Lehrmeistern tatsächlich möglich sein, unter diesen fast 100[NB]000 Personen aus dem Asylbereich einen passenden Lernenden zu finden.
Wir von der SVP-Fraktion haben Hand zu einer Formulierung geboten, wonach nach Abschluss einer allfälligen Lehre keine Ausnahme von der Rückkehrpflicht zugelassen worden wäre. Eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ausschliesslich zum Zweck der Beendigung einer angefangenen Lehre und ein Ausschluss aller anderen Gründe hätten uns von einem Minderheitsantrag abgehalten. Wir hätten auch dann zugestimmt, wenn der Zeitraum zum Abschluss der Lehre auf wenige Monate beschränkt worden wäre. Diese Formulierung war jedoch nicht erwünscht. Das hat den Beigeschmack, dass dann doch wieder Härtefälle reklamiert werden können; die vorliegende Formulierung schliesst dies nicht aus. Zuwanderungsfreundliche Arbeitgeber sollten nicht damit rechnen dürfen, dass der Lehrling dann die ausländerpolitischen Spielregeln umgehen kann.
Im Übrigen würde der Anspruch auf eine Beendigung der Lehre bzw. der damit verbundene Anspruch auf eine verlängerte Aufenthaltsbewilligung dem Gleichbehandlungsprinzip widersprechen. Willkürliche Ausnahmen unterlaufen das Prinzip des Asylwesens. Wir diskutieren hier über ganz wenige Fälle. Es werden immer weniger. Wird die Revision des Asylgesetzes tatsächlich so ehrgeizig umgesetzt, wie es uns im Rahmen des Abstimmungskampfes im Frühling 2016 versprochen wurde, dann dürfte es solche Fälle bald nicht mehr geben. Dann kann auch nicht mehr ins Feld geführt werden, dass Lehrmeister und Asylbewerber für sogenannt verschlampte Verfahren zahlen müssten. Mit dem Beginn einer Lehre soll man nicht unsere demokratisch beschlossenen ausländerrechtlichen Bestimmungen unterlaufen können.
Auch die SVP ist selbstverständlich nicht pauschal gegen Integration, aber sie ist für Integration bei den Richtigen - und abgewiesene Asylbewerber sind definitiv die Falschen.