Gredig Corina · Nationalrat · 2020-12-16
Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-12-16
Wortprotokoll
Ihre Staatspolitische Kommission hat anlässlich ihrer Sitzung im August 2020 die Petition 19.2033, "Eine Lehre - eine Zukunft", behandelt. In der Petition wird gefordert, dass junge Asylsuchende, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde, ihre Ausbildung fortsetzen und eine angefangene Lehre abschliessen dürfen.
Mit der Ihnen vorliegenden Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Praxis dahingehend anzupassen, dass Asylsuchende bei einem negativen Asylentscheid vor der Rückkehr ins Herkunftsland ihre berufliche Grundbildung mittels einer verlängerten Ausreisefrist in der Schweiz weiterführen und abschliessen können.
Heute müssen Lernende ihre bereits begonnene Berufsbildung nach einem negativen Asylentscheid abbrechen. Dies betrifft insbesondere junge Personen, deren Verfahren noch nach dem alten Asylrecht abgelaufen ist. Sie warten seit mehreren Jahren auf den Asylentscheid und haben in dieser Zeit eine Lehre begonnen. Eine Ausbildung ist für junge Leute von zentraler Bedeutung, um sich eine Zukunft aufzubauen. Ausgebildete können einen konstruktiven Beitrag leisten, egal ob in der Schweiz oder im Herkunftsland. Die berufliche Grundbildung ist die beste Starthilfe, um im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Betroffene Lehrbetriebe, die in die Ausbildung der Lehrlinge investiert haben, müssen von einem Tag auf den anderen auf eine bereits eingearbeitete Arbeitskraft verzichten. Die heutige Regelung bringt somit eine schwierige Situation für die Lehrmeister und deren Betriebe, oft Gewerbebetriebe und im Pflegebereich tätige Unternehmen.
Mit den neuen Verfahrensvorschriften, mit der im März 2019 in Kraft getretenen Beschleunigung des Asylverfahrens sollten Asylverfahren in den meisten Fällen innert 140 Tagen rechtskräftig entschieden werden. Deshalb geht es hauptsächlich um Personen, deren Verfahren noch nach dem alten Asylrecht ablief und die einen ablehnenden Asylentscheid erhalten haben oder bei denen ein Entscheid noch aussteht.
Die Kommissionsminderheit befürchtet bei einer Änderung des Status quo ein neues Missbrauchspotenzial und steht dem Anliegen deshalb ablehnend gegenüber.
Ihre Staatspolitische Kommission empfiehlt Ihnen die vorliegende Kommissionsmotion mit 16 zu 9 Stimmen zur Annahme.