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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2020-12-16

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-16

Wortprotokoll

Ich ergänze noch die Ausführungen meines Kollegen Jacques Bourgeois aus der Finanzkommission.

Wir haben die Vorlage an der Sitzung vom 5. und 6. Oktober 2020 besprochen. Es geht um einen Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen für die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger. Die Vorlage wird von der Finanzkommission grundsätzlich nicht bestritten.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf des Bundesrates mit einem Rahmenkredit von 1,7 Milliarden zuzustimmen.

Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch die Gewährung von Bürgschaften durch die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger ist ein bewährtes Mittel, um günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In der Finanzkommission sind wir in den Diskussionen zum Schluss gelangt, dass die Nachfrage nach günstigem Wohnraum durch die Corona-Pandemie voraussichtlich weiter ansteigen wird. Das gilt umso mehr, als wir jetzt mitten in der zweiten Welle sind. Wir haben auch Zusatzfragen gestellt und vom Bundesamt für Wohnungswesen einen Hinweis auf die Sonderauswertung eines Monitorings erhalten, die aufzeigt, dass eine Zunahme der Arbeitslosigkeit oder eine länger andauernde Kurzarbeit zu einer deutlich stärkeren Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen führen kann. Ein Teil der Kommission erwartet daher, dass der Bundesrat zusätzliche Mittel für die Emissionszentrale beantragt, sofern der vorliegende Betrag früher ausgeschöpft würde als erwartet.

Wir haben auch das Risiko eines Ausfalls einer Bürgschaft geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass dieses Risiko mehrheitlich als vertretbar angesehen werden kann. Wie gesagt, es handelt sich um eine Eventualverpflichtung. Seit Inkrafttreten des Wohnbauförderungsgesetzes im Jahr 2003 musste der Bund noch keine über die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger vergebene Bürgschaft honorieren. Zu angeregten Diskussionen hat dann die Absicht des Bundesrates geführt, das Wachstum des Bürgschaftsvolumens zu stabilisieren. Dazu hat Jacques Bourgeois schon einige Ausführungen gemacht.

Ich spreche nun noch rasch zu den anderen Minderheitsanträgen, die - zusätzlich zum Minderheitsantrag Dandrès zu Artikel 2 - eingereicht wurden:

Zu Artikel 1 Absatz 1 liegen aus der Finanzkommission zwei Minderheitsanträge vor. Die Minderheit I (Friedl Claudia) beantragt eine Erhöhung des Rahmenkredits um 200 Millionen Franken auf 1,9 Milliarden Franken. Die Minderheit II (Keller Peter) beantragt demgegenüber eine Senkung um 300 Millionen Franken auf 1,4 Milliarden Franken. Die Finanzkommission hat beide Anträge abgelehnt: den Antrag Friedl Claudia [PAGE 2612] mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen und den Antrag Keller Peter mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Minderheit I bezieht sich in ihrer Argumentation auf eine steigende Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen, namentlich in den Ballungszentren. Sie weist auch auf eine stetige Erhöhung des Mietanteils an den Gesamtausgaben der Mietenden hin. Die Minderheit II sieht dagegen in erster Linie die Städte in der Pflicht, die lokalen Probleme auf dem Wohnungsmarkt anzugehen. Ein zu grosses Engagement des Bundes würde die Bildung einer Immobilienblase begünstigen. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Anforderungen in der Bauwirtschaft erhöht würden, wodurch die Erstellungs- respektive die Wohnkosten nicht sinken würden.

Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Sie beantragt Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und bei Artikel 1 Absatz 1 die Minderheitsanträge I und II abzulehnen.