Friedli Esther · Nationalrat · 2020-12-16
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt uns für die Jahre 2021 bis 2027, den Rahmenkredit für Bürgschaften zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus in der Wohnraumförderung zu erneuern. Es soll ein Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen aus Verbürgungen von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger gesprochen werden. Der Beschlussentwurf stützt sich auf Artikel 43 des Wohnraumförderungsgesetzes, der seinerseits auf Artikel 108 der Bundesverfassung beruht.
Bereits am 9. Februar 2020 hat der Bund, gestützt auf den in Kraft getretenen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen", einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken zur Aufstockung des Fonds de Roulement für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt.
Weiter hat der Bundesrat am 14. Oktober dieses Jahres über die Umsetzung des Sonderprogramms 2021-2023 informiert, unter anderem über Folgendes: Der Bund leiste, hiess es, finanzielle Beihilfe für energetische Sanierungen von gemeinnützigen Wohnbauten. In der Summe sind es insgesamt drei konkrete und namhafte Programme zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission referenzieren in ihren Voten immer wieder auf Artikel 108 der Bundesverfassung. Dieser Artikel statuiert jedoch nicht nur die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Gleichwertig und gleichberechtigt sind auch die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum festgeschrieben, das dem Eigenbedarf Privater dient. Förderungen in diesem Bereich sind aber bis heute toter Buchstabe geblieben. Im Gegenteil, Erwerbende von selbstgenutztem Wohneigentum werden alljährlich dank der immer noch nicht abgeschafften Eigenmietwertbesteuerung mit einer regelmässig wirkenden Strafsteuer belegt. Einseitige Förderungen sind stossend und diskriminierend. Für Wohneigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sind gleichwertige Entlastungs- beziehungsweise Fördermassnahmen vorzusehen, und zwar sowohl beim Ersterwerb als auch zur Förderung von energetischen Sanierungen.
Die SVP-Fraktion lehnt daher diese Eventualverpflichtungen für die Wohnraumförderung für die Jahre 2021 bis 2027 ab und empfiehlt Ihnen, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.