Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-10-03
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03
Wortprotokoll
Wir haben letztes Mal noch ganz kurz eine Diskussion über die Koppelung der Vorlagen 1 und 3 geführt. Ich habe im Sinne des Antrages der Kommission, der auf Koppelung der Vorlagen 1 und 3 lautet, darauf hingewiesen, dass man von einer rechtlichen Betrachtungsweise ausgehen kann. Eine solche führt dazu, dass man jeden Beschluss für sich selber mit einer Inkrafttretensbestimmung und einer Referendumsklausel versehen muss, also gesondert behandeln muss. Man kann aber auch bei einer wirtschaftlichen, finanzpolitischen Betrachtungsweise ansetzen und argumentieren, es handle sich um ein Steuerpaket, bei dem die einzelnen Teile zwar rechtlich voneinander getrennt, wirtschaftlich aber miteinander verbunden seien, sodass das Ganze eben ein Paket sein solle. Das sind die beiden Möglichkeiten, die in Erwägung gezogen werden können.
Ich persönlich gehe davon aus, dass wir die rechtliche Betrachtungsweise in den Vordergrund stellen, die drei Vorlagen im Rat gesondert zur Abstimmung bringen und damit auch mit einer eigenen Klausel über Inkrafttreten und mit einer eigenen Referendumsklausel versehen sollten. Das würde bedeuten, dass wir dem Hauptantrag Spoerry folgen würden.
Nachdem sich in der Diskussion niemand für die Aufrechterhaltung des Kommissionsantrages ausgesprochen hat, ziehe ich diesen Antrag zurück und beantrage Ihnen gleichzeitig, den Eventualantrag Spoerry zu einem Hauptantrag zu machen, der formell auf meinen Namen lautet. So können Sie mit einer Abstimmung entscheiden, ob die drei Vorlagen gesondert zu behandeln sind oder ob sie zu verbinden und gemeinsam in einem einzigen Beschluss zu verabschieden sind.