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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-10-03

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Ich kann mich kurz fassen. Ich hatte ja schon in der ersten Sessionswoche die Möglichkeit, meinen Antrag materiell zu begründen. Es ist uns gelungen, die drei Steuervorlagen in der Behandlung wieder zusammenzuführen, und damit stellt sich die Frage neu, wie diese Vorlagen dem Referendum zu unterstellen sind.

Mein Hauptantrag sieht vor, dass die drei Vorlagen getrennt dem Referendum unterstellt werden. Damit würde den Stimmberechtigten in ihrer Entscheidfindung die maximale Freiheit eingeräumt, was meinem Verständnis der direkten Demokratie am besten entspricht. Ich kann aber auch mit der Annahme meines Eventualantrages - der ja jetzt, wie der Präsident soeben ausgeführt hat, als Hauptantrag dem ersten Antrag gegenübergestellt werden soll - leben. Der Eventualantrag sieht eine Koppelung der drei Vorlagen zu einem einzigen Steuerpaket vor. Beide Versionen sind erklärbar und rechtlich möglich.

Beim Eventualantrag, also bei der Koppelung der drei Vorlagen zu einem einzigen Paket, das gemeinsam dem Referendum unterstellt wird, würden die Steuerausfälle für den Bund und die Kantone die gemeinsame Klammer bilden, zu denen sich der Souverän äussern könnte, sofern ein Referendum ergriffen würde. Das ist von mir aus gesehen sowohl rechtlich als auch logisch absolut zu vertreten. Es kann politische Gründe geben, sich zu diesem Vorgehen zu entschliessen. Mehr habe ich eigentlich nicht anzufügen. Je nachdem, wie wir uns entscheiden werden, können wir anhand der von der Verwaltung vorbereiteten Fahnen die Abstimmung vornehmen.

Es ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Wenn alle drei Vorlagen gekoppelt werden, gibt es insofern eine gewisse Komplikation, als nicht alle drei Vorlagen gleichzeitig in Kraft treten. Die Familienbesteuerung und die Änderung des Stempelsteuergesetzes sollen auf Anfang 2004 in Kraft gesetzt werden, die Wohneigentumsbesteuerung, wo die Kantone offenbar noch Anpassungsbedarf haben, erst auf das Jahr 2005. Das ist aber technisch absolut lösbar und wurde von der Verwaltung auch so vorgeschlagen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie sich jetzt mit diesen Fragen auseinander setzen, und bitte Sie, entweder dem Hauptantrag oder dem Eventualantrag zuzustimmen, weil die Konstellation, die der Nationalrat geschaffen hat, in keiner Art und Weise logisch ist und nicht stichhaltig vertreten werden kann.

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